Kokain, Waffen und Schulden: Geschäftsführer legt umfassendes Geständnis ab

Ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Feldkirch steht wegen Suchtgifthandels und weiterer Delikte vor Gericht.
Feldkirch Der im Jahr 1985 geborene Österreicher ist geschieden, arbeitslos und hat keine Sorgepflichten. Bis vor drei Wochen führte er als Geschäftsführer ein Lokal im Oberland. Nun sitzt er auf der Anklagebank. Vorstrafen weist er keine auf, allerdings belaufen sich seine Schulden aus Suchtgiftgeschäften auf rund 8000 Euro.
Laut Anklage führte er im Zeitraum von 2024 bis zum 8. Jänner 2026 insgesamt 150 Gramm Kokain aus dem Ausland nach Österreich ein. Das Suchtmittel bestellte er dort, nähere Angaben zum Herkunftsland verweigert er. Der Einkaufspreis liegt bei rund 60 Euro pro Gramm.
Zusätzlich verkaufte und übergab er Kokain an mehrere Abnehmer im Großraum Vorarlberg. Der Angeklagte verkaufte Kokain in unterschiedlichen Mengen. Dabei handelte es sich um Einzelportionen von einem Gramm und 1,5 Gramm sowie um eine größere Gesamtmenge von 108 Gramm. Zusätzlich setzte er ein Gramm Cannabis ab. Der Weiterverkaufspreis liegt zwischen 70 und 100 Euro pro Gramm. Laut Anklage ergibt sich daraus ein Gesamtumsatz von 15.418 Euro.
Eigenkonsum finanziert
Der Staatsanwalt beziffert den Gewinn pauschal mit rund 4000 Euro und will wissen, was mit diesem Geld geschieht. “Mehr als die Hälfte war für die Finanzierung meines eigenen Suchtproblems”, erklärt der Angeklagte.
Seit rund zwei Jahren konsumierte er selbst Kokain, nach eigenen Angaben zwischen drei und vier Gramm pro Woche. Zudem besitzt und konsumiert er in geringem Ausmaß Amphetamin und Methamphetamin. Insgesamt fanden zwei Hausdurchsuchungen statt. Dabei stießen die Ermittler nicht nur auf Suchtmittel.
Waffenarsenal trotz Verbot
Obwohl gegen den 40-Jährigen seit längerer Zeit ein Waffen- und Munitionsverbot besteht, besitzt er eine Selbstladepistole Kaliber 22, eine Repetierbüchse, zwei als Taschenlampen getarnte Elektroschocker, zwölf Wurfmesser sowie 120 Stück Munition. Auch dieser Vorwurf ist Teil seines Geständnisses. Darüber hinaus soll er den Reisepass eines anderen Mannes mehrere Tage nicht zurückgegeben haben. Erst nach Aufforderung durch die Polizei händigte er das Dokument wieder aus.
Zeugen werden in dem Verfahren keine mehr benötigt. Der Angeklagte legt ein umfassendes Geständnis ab. Zusätzlich gibt der 40-Jährige an, er wolle eine Therapie beginnen. Vor zwei Wochen habe er zuletzt Kokain konsumiert.
Das Urteil
Das Gericht spricht den 40-Jährigen schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Richterin Sabrina Tagwercher erklärt ihm, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Therapie statt Haft möglich sei, wofür jedoch ein entsprechendes Gutachten eingeholt werden muss. Der Staatsanwalt ergänzt, dass bei Vorliegen eines Arbeitsplatzes zudem ein Vollzug im elektronisch überwachten Hausarrest, also mit Fußfessel, in Betracht komme.