Kommentar: Grauer Finanzausgleich
Im Gesundheitswesen ist nicht alles kompliziert geregelt, manches sogar recht einfach: Für die derzeit knapp über 10.300 Kassenarztstellen ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verantwortlich. Sie regelt diese Aufgabe österreichweit selbständig, denn sie bezahlt die Stellen auch – mit den Beiträgen der Versicherten. Wer zahlt, schafft an.
Die bestehende Versorgung ist allerdings für viele Menschen, die sich keine Wahlärzte leisten können, unzureichend und mit langen Wartezeiten verbunden. Deshalb will die ÖGK in Österreich 370 neue Stellen schaffen. Die meisten, nämlich 215, soll allerdings Wien erhalten. Vorarlberg würde wie andere Bundesländer auch nicht mehr als eine Handvoll neuer Arztpraxen bekommen, weit unter dem eigentlichen Bevölkerungsanteil und viel zu wenig, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Diese ungleiche Verteilung sorgt im Rest Österreichs für Unmut. Die ÖGK reagierte achselzuckend mit der Bemerkung, dass die Stadt Wien diese Kassenarztstellen mitfinanziere. Aus Steuermitteln versteht sich. Wer zahlt, schafft eben an. Keine Rede von dem, was sonst immer gepredigt wird, „Finanzierung des Gesundheitswesens aus einer Hand“ oder „Zusammenführung der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung“.
Ausgerechnet Wien, welches das höchste Defizit der Länder und Gemeinden aufweist, finanziert also neue Kassenstellen, für die es gar nicht zuständig ist! Das ist ein treffendes Beispiel dafür, was man in Österreich unter dem sogenannten „grauen Finanzausgleich“ versteht: Zwar gibt es eine offizielle Verteilung der Geldmittel und Verantwortlichkeiten, diese werden aber durch Finanzierungsströme wie in diesem Fall unterlaufen.
Wäre der Bund für die Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens zuständig, also auch für die Spitäler, was von manchen Gesundheitsökonomen gefordert wird, würde genau dieses Szenario eintreten: Es gäbe nur noch eine Minimalversorgung und die Länder müssten für jede noch so geringfügige Verbesserung aus eigenen Mitteln aufzahlen.
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.
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