Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Social-media-Verbot

VN / 06.02.2026 • 06:06 Uhr

Politiker aller Parteien nutzen die sogenannten sozialen Medien, um sich in einer „die Menschen im Land“ ansprechenden Weise zu präsentieren. Der Bayerische Ministerpräsident Söder postet auf Instagram gerne sein mehr oder weniger appetitliches Fast-Food, eine deutsche Abgeordnete der Grünen feierte auf Tiktok die Cannabis-Legalisierung, indem sie singend durch den Bundestag hopste. Auch in Österreich ist es zuweilen zum Fremdschämen. „Krampfhafte Coolness, bemühte Jugendlichkeit“ attestiert die KI „grok“ manchen Politiker-Auftritten, die von aus Steuergeld finanzierten PR-Leuten erstellt werden.

Nun will ausgerechnet die Politik die Jugendlichen vor denselben sozialen Medien schützen, die sie selbst zur Beeinflussung von Menschen nutzt.  Nach den derzeitigen Plänen sollen in Österreich unter 14-Jährige keinen Zugang zu Plattformen wie Tiktok, Instagram oder Facebook erhalten. Begründet wird das Verbot mit den Gefährdungen, denen die Jugendlichen durch Influencer, diverse schädliche Trends, die etwa zu Magersucht führen können, oder Mobbing ausgesetzt sein können. Diese Bedenken stammen von Experten und sind durchaus ernst zu nehmen.

Derzeit sind es die Eltern, die schon nach geltendem Gesetz den Schutz ihrer Kinder bei der Nutzung von social media wahrnehmen müssen. Diese Verantwortung würde nunmehr verstaatlicht. Damit würden einerseits jene Menschen entlastet, die mit ihren Kindern nicht diskutieren wollen, andererseits aber könnte jenen Kindern geholfen werden, deren Eltern sich nicht kümmern. Letzteres wiegt wohl besonders schwer.

Eine andere Frage ist allerdings, ob das social-media-Verbot in der Praxis überhaupt etwas nützen kann. Verbote, die nichts bringen, sind nämlich verfassungswidrig. Mobbing kann auch über Whatsapp erfolgen, Pornographie auch außerhalb von Plattformen mit Zugangsbeschränkung konsumiert werden. Völlig aus dem Kopf schlagen sollte sich die Politik ein social-media-Verbot für Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind: Hier wäre der Eingriff in die Kommunikationsfreiheit der Heranwachsenden, die bereits viele Dinge des täglichen Lebens selbständig entscheiden dürfen, wohl unverhältnismäßig.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.