Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Bewahrung des Menschen

Politik / 28.05.2026 • 15:27 Uhr

Der albanische Ministerpräsident hat eine Künstliche Intelligenz als Ministerin in sein Kabinett berufen, um die Verwaltung seines Landes zu verbessern und korruptionsfreier zu machen. So sollte die KI-Ministerin über die Vergabe öffentlicher Aufträge entscheiden, um Vetternwirtschaft bei der Auftragserteilung zu verhindern. Außerdem widerspricht eine KI nicht und versucht immer, die Befehle ihres Gebieters auszuführen. Welcher Ministerpräsident, welcher Bundeskanzler hätte nicht gerne eine KI in seiner Regierungsmannschaft?

Mittlerweile hat der Ministerpräsident allerdings Ärger mit seiner besten Mitarbeiterin: Die KI soll angeblich selbst Teil eines korrupten Netzwerkes sein und die Opposition hat ihre Bestellung als Ministerin beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Dieser wird jetzt zu entscheiden haben, ob auch ein nichtmenschliches Wesen in Albanien einen Ministerposten innehaben darf.

Man könnte diesen Vorgang als Absurdität aus einem anderen Staat abtun, auch wenn es Albanien bei der EU bereits zum hochgelobten Beitrittskandidaten geschafft hat.  Es gibt allerdings auch bei uns nicht wenige unkritische Befürworter der KI, die ernsthaft die Meinung vertreten, die KI könne in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur eine wertvolle Unterstützung sein, sondern ihr könnten auch wichtige Entscheidungen übertragen werden, weil sie angeblich objektiv und neutral sei. Das ist ein technokratischer Irrglaube, wie auch Papst Leo XIV. in seiner lesenswerten Enzyklika „über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ betont. Die KI spiegelt nichts anderes wider als das Wertesystem des Menschen, der sie geschaffen hat, betont der Papst zurecht.

Das spricht nicht gegen den verantwortungsvollen Gebrauch der KI als Unterstützung bei der Aufgabenerledigung, wohl aber gegen übertriebene Erwartungen: Wer als Anwalt glaubt, dass der unendlich lange, vom Internet generierte Schriftsatz, in welchem immer dieselben Argumente wiedergekäut werden, überzeugend wird, beeindruckt vielleicht seinen juristisch nicht gebildeten Mandanten, aber längst kein Gericht.

Die immer wieder geäußerte Meinung, man könne eine moderne, hochkomplexe Verwaltung durch KI ersetzen, ist weltfremd: Die KI kann beispielsweise weder die persönliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen noch ein komplexes Verwaltungsverfahren managen. Umso wichtiger ist die Bewahrung des Menschen in solchen Angelegenheiten.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.