Wehrdienstreform verzögert sich

Regierung braucht zu lange: Verlängerung kann nicht mit 1. Jänner voll umgesetzt werden.
SCHWARZACH Am 20. Jänner 2026 hat eine Expertenkommission empfohlen, den Wehrdienst von sechs auf acht plus weitere zwei Monate für Übungen sowie den Zivildienst von neun auf zwölf Monate zu verlängern. Umgesetzt werden sollte das schnellstmöglich bzw. mit 1. Jänner 2027. Die Kommission war zwar von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingesetzt worden, in der Regierung fühlten sich aber nicht alle daran gebunden: SPÖ und Neos meldeten Vorbehalte an. Ergebnis: Erst jetzt, nach einem halben Jahr, zeichnet sich eine Einigung ab – doch sie wird von den Empfehlungen abweichen.
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Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), der für die acht plus zwei Monate Wehrdienst wäre, kann sich auch eine Variante sechs plus drei Monate vorstellen. Das würde zwar der Variante “Stufenmodell” nahekommen, die von der Kommission ebenfalls vorgeschlagen worden ist, sie ist aus ihrer Sicht aber nicht die optimalste.
Abgesehen davon könnte jedoch die SPÖ dafür zu haben sein. Diese hat sich für sechs plus zwei Monate ausgesprochen. Ähnlich würde sie in Bezug auf den Zivildienst vorgehen und neun plus weitere zwei Monate für Zivilschutzübungen sowie Schulungen vorsehen.

Der langjährige Wehrsprecher der FPÖ und nunmehrige Vorsitzende der Bundesheer-Beschwerdekommission, Reinhard Bösch, bedauert diese Entwicklung: Es habe einen Grund, dass die Expertenkommission acht plus zwei Monaten den Vorzug gebe, sagt er. Grundwehrdienern würde es dadurch ermöglicht werden, „alle Ebenen durchzuüben“. Damit meint der Dornbirner Einsätze in der Gruppe bzw. vom kleinen Zug über die Kompanie und das Bataillon bis zur großen Brigade. Sehe man weniger Zeit dafür vor, gehe das auf Kosten der Einsatzfähigkeit.
Stocker will spät, aber doch zügig zu einer Entscheidung kommen. Wann es eine solche geben wird, ist jedoch offen. „Es geht nicht nur um die Dauer von Wehr- und Zivildienst, sondern auch darum, dass diese möglichst gut genützt wird“, sagt SPÖ-Verteidigungssprecher Robert Laimer. Nachsatz: „Wir sind alle bemüht, dass es zeitnah zu einer Lösung kommt.“

So oder so ist seit der Vorlage der Kommissionsempfehlungen schon zu viel Zeit verstrichen, als dass Änderungen mit 1. Jänner 2027 voll umgesetzt werden könnten. Die Verlängerung werde erst für jene gelten, die ab ihrem Inkrafttreten Stellung haben, wird den VN im Verteidigungsministerium bestätigt. Zumal zwischen Stellung und Einberufungsbefehl grundsätzlich mindestens sechs Monate liegen, bedeutet das, dass die neue Wehrdienstdauer voraussichtlich erst Mitte des kommenden Jahres wirksam wird.

Bei der Umsetzung geht es auch um den Vertrauensschutz, auf den der Vorarlberger Verfassungsexperte Peter Bußjäger als erster hingewiesen hat. Daran ist die Regierung gebunden – und an noch viel mehr, was die Verfassung vorschreibt. Zum Beispiel, dass Österreich verteidigungsfähig sein muss. In den vergangenen Jahrzehnten mag man keine Notwendigkeit dafür gesehen haben. Gerade auch bei der Verlängerung des Wehrdienstes geht es jedoch darum, im Lichte wachsender geopolitischer Unsicherheiten einen Beitrag zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit zu leisten. Insofern steht die Regierung unter Zugzwang. Bußjäger sagt dazu: „Man kann mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass man eine verfassungswidrige Lage heraufbeschwört, wenn man in dieser Frage weiter zuwartet.“ Auch wenn zu hinterfragen sei, „ob der Verfassungsgerichtshof den Mut hätte, zu sagen, die bestehenden sechs Monate sind verfassungswidrig“.