Kommentar: Kaisers Geburtstag
Der heutige Tag war in der k.u.k. Monarchie ein bedeutender Festtag. Am 18. August 1830 hatte der spätere Kaiser Franz Josef das Licht der Welt erblickt. Dass sich bei seiner Mutter erst nach mehreren Solekuren im Salzkammergut Nachwuchs einstellte, trug Franz Josef und seinen Brüdern im Volksmund die Bezeichnung „Salzprinzen“ ein. Dass in Bad Ischl Allzeitgetreue nach wie vor den mit der Monarchie untergegangenen Kaisergeburtstag feiern, ist allerdings nicht die einzige Erinnerung an dieses vermeintlich von Gottes Gnaden verliehene Amt. Dass Kaiser Karl nach dem Ersten Weltkrieg nicht auf den Thron, sondern nur auf die Regierungsgeschäfte verzichten wollte, hatte mit folgender Überlegung zu tun: Auf ein von Gott verliehenes Amt darf ein Mensch nicht verzichten.
Soweit es für die neue Republik passend war, hat damals die Funktion des Bundespräsidenten an die Stellung des Kaisers ziemlich nahtlos angeschlossen. Durch die 1929 verankerte und dann allerdings erst 1951 angewandte Volkswahl des Bundespräsidenten wurde verstärkt, dass viele Leute darin nach wie vor eine Art Ersatzkaiser sehen. Der derzeitige Bundespräsident und auch sein Vorgänger Heinz Fischer haben den mit der barocken Aura der Hofburg verbundenen Versuchung, sich wichtig zu nehmen, stets nach Kräften entgegengewirkt. Kaiserähnlich ist nach wie vor die staatsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten, auch wenn mit einer Volksabstimmung abgesetzt werden könnte oder bei einer Verletzung der Bundesverfassung dem Verfassungsgerichtshof verantwortlich wäre. Bei der Ernennung des Bundeskanzlers und auch bei seiner Abberufung hat der Präsident völlig freie Hand und ist niemand Rechenschaft schuldig. Warum er Vorschlägen der Bundesregierung für die Ernennung von Spitzenbeamten oder Botschaftern nicht folgt und die Akten einfach liegen lässt, bleibt ebenfalls im Dunkeln, es unterliegt auch nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Auch wie er den Oberbefehl über das Bundesheer ausübt, bleibt nicht zuletzt deshalb seine freie Entscheidung, weil gar nicht genau geregelt ist, was das über eine zeremonielle Bedeutung hinaus eigentlich sei. Im Hinblick auf die Mitgliedschaft im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs gab es unter Thomas Klestil eine letztlich ergebnislose Diskussion, was es konkret bedeute, dass der Bundespräsident die Republik nach außen vertrete. Das alles hat in der Praxis letztlich deshalb keine Bedeutung gehabt, weil sich die Präsidenten bisher einem weitgehenden Konsens verpflichtet fühlten. Es steht aber nirgends geschrieben, dass das immer so sein müsse. Der 2016 knapp unterlegene freiheitliche Präsidentschaftskandidat Hofer hatte ja bereits in den Raum gestellt, dass man sich noch wundern werde, was alles möglich sei.
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates (ÖVP) zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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