Kommentar: Eine Aufregung
Vorarlberg war vor etwa 40 Jahren das erste Land in Österreich, das Gesetzesentwürfe einer öffentlichen Begutachtung durch die Bevölkerung zugeführt hat. Damit soll die Transparenz und die Qualität der Gesetzgebung gesteigert werden. Üblicherweise entgehen die meisten Entwürfe allerdings dem Aufmerksamkeitsradar der Medien und der Bevölkerung. Zu technisch, zu wenig umstritten und scheinbar zu unbedeutend sind die meisten Gesetzgebungsvorhaben auf Landesebene. Die Politik stört es nicht.
Nunmehr hat es endlich wieder einmal ein Vorhaben geschafft, zumindest für eine gewisse Aufregung zu sorgen. Die Landesregierung plant die Patientenanwaltschaft umzustrukturieren. Sie soll einem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge in Zukunft nicht mehr durch einen Verein geführt werden, sondern ein Teil der Landesverwaltung sein. Dessen ungeachtet wird die Patientenanwaltschaft jedoch wie bisher unabhängig und weisungsfrei agieren können. Auch an der Finanzierung durch die Krankenanstaltenträger (also im Wesentlichen durch das Land) ändert sich nichts.
Die Empörung ist dennoch groß. Es wird befürchtet, dass der Patientenanwalt in Zukunft schon deshalb nicht mehr unabhängig agieren können wird, weil er eben Teil der Landesverwaltung ist und von der Landesregierung (und nicht mehr vom Trägerverein) auf die Dauer von fünf Jahren bestellt wird. Diese Kritik überzeugt nicht. Der Patientenanwalt wird dann eben dem Kinder- und Jugendanwalt gleichgestellt sein, dessen Unabhängigkeit bisher nicht in Zweifel gezogen wurde.
Die Neustrukturierung soll auch die Schiedskommission für Patientenangelegenheiten und die Ethikkommission für die Krankenanstalten umfassen. Sie alle sind unabhängig und weisungsfrei und werden gebündelt von der Landesverwaltung administrativ durch Personal und Sachmittel unterstützt. Das klingt eigentlich eher nach einer unspektakulären, vernünftigen Reform als nach einem Aufreger. Natürlich birgt jede Veränderung auch gewisse Risiken in sich. Aber das schon fast an Verschwörungstheorien grenzende Raunen in diversen Kommentarspalten, welche finsteren Pläne die Landespolitik mit der Umstrukturierung verfolgen könnte, scheint doch übertrieben. Wer meint, dass der bestehende Zustand aus Patientensicht der bessere ist, sollte aber die verbleibende Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs nützen, seine Bedenken der Landesregierung vorzutragen.
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.
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