Erste Verstöße gegen Kopftuchverbot beschäftigen Bildungsdirektion

Nicht alle Schülerinnen halten sich an das Verbot. An manchen Schulen finden auch bereits Elterngespräche statt – die Stimmung bleibt aber unaufgeregt.
Bregenz, Schwarzach An der Mittelschule Schendlingen in Bregenz war am Montag vereinzelt Unmut zu spüren. Wie die VN berichteten, demonstrierten einige Mütter gegen das Kopftuchverbot. Bei dieser einen Demonstration ist es geblieben. Allerdings kommen die sieben Schülerinnen weiterhin mit der religiösen Kopfbedeckung in die Schule. Auch an anderen Schulen halten sich nicht alle an das neue Gesetz. Dennoch geben sich die Schulen und die Bildungsdirektion bewusst unaufgeregt.
Die Politik hat vorgesorgt, falls sich Kinder unter 14 Jahren weigern, das Kopftuch in der Schule abzulegen. Zunächst muss die Direktion die Eltern zu einem Gespräch einladen. Bleiben die Eltern uneinsichtig, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet, die erneut das Gespräch sucht. Führt auch dieses Gespräch zu keiner Einigung, geht der Fall an die Strafabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und wird dort behandelt. Strafen zwischen 150 und 800 Euro sind möglich.
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Das Schuljahr ist erst wenige Tage alt, dennoch ist bereits ein Fall bei der Bildungsdirektion gelandet, erklärt eine Sprecherin den VN. Die Eltern werden nun per RSB-Brief offiziell geladen. Man warte noch ab, ob weitere Fälle hinzukommen. Die Gespräche dürften in den kommenden Wochen stattfinden. Mehrere Schulen hätten sich bereits erkundigt, wie mit solchen Fällen umzugehen sei. Offiziell aufgeschlagen sei bisher allerdings erst ein Fall, ergänzt sie. Und zwar aus einer anderen Region als Bregenz.
In der Mittelschule Schendlingen seien hingegen noch nicht alle Elterngespräche abgeschlossen worden, erzählt Direktorin Bianca Wimmer. “Mit einigen Eltern habe ich schon gesprochen, die weiteren Gespräche folgen. Ich glaube nicht, dass die Mädchen das Kopftuch ablegen werden. Dann werde ich die Bildungsdirektion informieren müssen.” Und sie fährt fort: “Das sind Mädchen, die schon ein bis zwei Jahre das Kopftuch tragen und es jetzt plötzlich abnehmen sollten. Ich verstehe schon, dass das eine schwierige Situation ist.” Laut Auskunft mancher Eltern würden die Kinder das Kopftuch freiwillig tragen, obwohl die Eltern sie auf das Verbot aufmerksam gemacht hätten.
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Die Gespräche mit den Eltern brächten sie als Direktorin in keine angenehme Situation. Sie habe die Eltern aber auf das Verbot hinweisen müssen, und das habe sie getan. Als Nächstes sei die Bildungsdirektion am Zug. “Wir haben getan, was wir tun mussten. Für uns ist die Sache damit erledigt.” Insgesamt sei die Situation an der Schule unaufgeregt. “In der Schule spielt das Thema eigentlich überhaupt keine Rolle”, berichtet Wimmer.
Dass das Thema überaus sensibel ist, zeigt eine weitere Schule. Auch dort gibt es Schülerinnen, die das Kopftuch vorerst nicht abgelegt haben. Zwar betont auch diese Schulleitung auf VN-Anfrage, dass das Thema eigentlich keines sei und sich die Angelegenheit nach den Elterngesprächen wohl erledigt haben werde. Die Person fügt aber vehement an: “Ich will meinen Namen und den Namen der Schule nicht in der Zeitung lesen.”
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Während sich die Sache also an den Schulen nach den Elterngesprächen relativ bald erledigen wird, sieht es bei den Behörden anders aus. Ein Strafverfahren an der Bezirkshauptmannschaft kann sich einige Monate ziehen, speziell, wenn Einspruch erhoben wird. Außerdem ist die Chance groß, dass einige Betroffene den Weg durch die Instanzen bis zum Höchstgericht gehen, womit die Verfahren zu einem langen Rechtsstreit ausarten können. Und dann zu Ende gehen, wenn die betroffenen Mädchen längst 14 sind – und sowieso Kopftuch in Schulen tragen dürfen.