Auch rechtliche Bedenken bremsen Herbertinger Leitung

Politik / 03.11.2026 • 15:25 Uhr
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Die Herbertinger Leitung transportiert den Strom vom Montafon Richtung Deutschland. VN/Stiplovsek

Die Art des Bewilligungsverfahrens könnte der österreichischen Verfassung widersprechen. Nun wird gerätselt, wie man da wieder rauskommt.

Bregenz Es sind nicht nur die zahlreichen Naturschutzbedenken, die dafür sorgen, dass das Genehmigungsverfahren für den Umbau der Herbertinger Leitung eine Ehrenrunde dreht. Es gibt auch rechtliche Bedenken: Die Übertragung der Zuständigkeit auf die BH könnte verfassungswidrig sein. Nun versucht das Land, da wieder rauszukommen.

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Die Herbertinger Leitung ist eine von zwei Stromleitungen, die den Strom von den Pumpspeicherkraftwerken im Oberland durch Vorarlberg bis an die deutsche Grenze bringen. Sie führt durch 21 Gemeinden in allen vier Bezirken, womit vier Bezirkshauptmannschaften das Verfahren führen müssten. Die Landesregierung hat das Verfahren deshalb bei der BH Bregenz gebündelt, damit es schneller durchgeführt werden kann. Die Bündelung trifft auch auf Bundesrecht zu – womit die Probleme beginnen.

Denn damit wurde auch das Verfahren nach dem Starkstromwegegesetz zur BH Bregenz verlagert – obwohl dafür die Landesregierung zuständig ist.

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Die Experten beriefen sich damals auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III). Sie soll Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte vereinfachen und beschleunigen. Sie verlangt aber nicht generell, dass eine einzige Behörde alle Bescheide erlässt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist die Frage aufgetaucht, ob die Übertragung der Zuständigkeit verfassungswidrig sein könnte. Die Expertinnen und Experten rätseln nun, wie man da wieder rauskommt. Schließlich möchte man den Projektgegnerinnen und -gegnern keine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit liefern. Möglicherweise werden die Verfahren wieder getrennt und ein Teil wandert zum Land. Gutachten sollen nun Aufschluss geben.

Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck hat noch ein anderes Thema im Auge. Er kann nämlich die Aussagen von Landeshauptmann Markus Wallner, wonach der Naturschutz kein Verständnis für den Bau habe, nicht nachvollziehen.

Auch rechtliche Bedenken bremsen Herbertinger Leitung
Bußjäger: “Es ist Aufgabe der Gutachterin, ausschließlich die Auswirkungen auf die Natur zu beleuchten.”JUERGEN GORBACH

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Wie die VN berichteten, sieht ein Naturschutzgutachten der BH die Vorhaben bei mehreren der 259 Masten kritisch. Wallner sah darin ein Beispiel dafür, dass der Naturschutz ein wichtiges Infrastrukturvorhaben verzögere. Bußjäger stellt nun klar: “Es ist Aufgabe der Gutachterin, ausschließlich die Auswirkungen auf die Natur zu beleuchten. Und wenn Streuwiesen gefährdet sind, muss sie es schreiben.” Die Entscheidung, ob eine Trasse gebaut wird, liege nach Abwägung aller Argumente und Gutachten bei der Behörde. “Von außen betrachtet braucht es nicht viel Fantasie, um zu argumentieren, weshalb die Leitung gerade in heutiger Zeit trotzdem bewilligt werden kann”, hält der Experte fest. Die Kritik am Gutachten könne er aber nicht nachvollziehen.

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Burtscher: “Wenn man es macht, dann soll man es auch richtig machen.”Illwerke/VKW

Bei illwerke vkw sieht man das Treiben gelassen. “Das ist ein ganz normaler Vorgang”, sagt Projektleiter Christof Burtscher. Verzögerungen seien schon eingeplant. “Wir haben mit unseren Expertinnen und Experten ein aus unserer Sicht sehr gutes und genehmigungsfähiges Projekt eingereicht.” Das Gutachten der Amtssachverständigen werde normal erörtert – weshalb er auch Verständnis für die Verzögerung hat. “Wenn man es macht, dann soll man es auch richtig machen.” Solange die Verzögerung im Rahmen bleibe, habe sie keine Auswirkungen. Und Burtscher wirbt: “Diese Leitung ist extrem wichtig für die Energiewende und damit für den Umweltschutz. Wenn wir eine stabile Energieversorgung wollen, müssen wir die Leitung erneuern. Da geht kein Weg vorbei.”

Ein Weg, der allerdings doch noch länger sein könnte als geplant.

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