Michael Prock

Kommentar

Michael Prock

Wenn Kinder dem Staat auf der Nase herumtanzen

Politik / 04.11.2026 • 17:19 Uhr

Das ist ein Mittelfinger an unsere Gesellschaft. Ein 13-Jähriger schlägt einen Pensionisten beinahe tot. Die Polizei will ihn zur Rede stellen – er steht auf und geht. Kurz darauf verübt er den nächsten Einbruch. Die Eltern sind verzweifelt, die Sozialbehörden ratlos, die Sicherheitsbehörden machtlos. Es ist Zeit, sich ehrlich zu fragen: Dürfen uns diese jungen Menschen auf der Nase herumtanzen? Oder müssen wir Möglichkeiten schaffen, um mit jungen Straftätern in schweren Fällen umzugehen?

Der Fall ist schockierend. Zwei 13-Jährige überfallen einen 72-Jährigen in Dornbirn. Einer der beiden springt ihn von hinten an und tritt wie von Sinnen auf ihn ein. In den Oberkörper, auf den Kopf – selbst als das Opfer längst bewusstlos auf dem Boden liegt, lässt er nicht von ihm ab. Das Überwachungsvideo vom Überfall sei heftig. Am Schluss durchsucht der Jugendliche noch die Taschen des lebensgefährlich verletzten Opfers, schnappt sich die Geldtasche und zieht von dannen.

Die Polizei kennt den Schläger. Seine Akte zählt weit über 100 Vorfälle. Sie zeigt beispielhaft, wie sich eine kriminelle Karriere schon im Kindesalter entwickeln kann: von kleinen Diebstählen und Autoschnallen über Raubüberfälle bis zu Einbrüchen. Irgendwann kommt die Gewalt. Und der Staat? Er muss zuschauen.

Vorarlberg hat alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft. Zuletzt sogar einen Heimaufenthalt. Psychisch kranke Menschen dürfen in schweren Ausnahmefällen zwangsweise eingewiesen werden. Drei Tage lang musste das Duo bleiben. Danach folgte eine Ansprache der Polizei. “Normverdeutlichung” nennt sich dieses Mittel: Die Beamten machen den jungen Menschen klar, wohin die Reise geht und welche Konsequenzen drohen – sobald sie 14 sind.

Der Junge hörte sich das gar nicht bis zum Ende an. Er ging. Kurz darauf verabredete er sich mit einer 13-Jährigen zum nächtlichen Einbruch in den Milchpilz. Er weiß schließlich, wie es geht: Schon einmal brach er dort ein. Ärgerlich für die Betreiberin. Und ein Tritt in den Hintern der Gesellschaft.

Wenn Teile der Politik und die Exekutive fordern, das Alter für die Strafmündigkeit zu senken, geht es um Einzelfälle wie diesen. Um wenige Intensivtäter, die andere Menschen beinahe totprügeln – im Wissen, dass ihnen nichts passieren kann. Es geht darum, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln, die Polizei sie festhalten und die Straftaten in Ermittlungsakten registrieren kann, damit sie vor Gericht eine Rolle spielen.

Die Justizministerin ist sich des Problems offenbar bewusst. Ihrer Parteilinie dürfte es geschuldet sein, dass sie den Bundesländern ein neues Gesetz mit dem Titel “Minderjährigenfreiheitsschutzgesetz” vorlegt. Es soll der Kinder- und Jugendhilfe ermöglichen, kriminelle Kinder in Ausnahmefällen und über viele Umwege in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Hauptsache kein Strafrecht. Aber die Kinder- und Jugendhilfe ist keine Polizei. Für Kinder, die andere Menschen grundlos mit Fußtritten gegen den Kopf bewusstlos schlagen, braucht es andere Möglichkeiten. Auch wenn sie erst 13 sind.

Niemand will Kinder einsperren, die im Laden einen Kaugummi stehlen. Aber wenn Mitbürger beinahe zu Tode geprügelt werden, darf die Frage erlaubt sein: Wie viel Strafunmündigkeit hält eine Gesellschaft aus?