Verbesserungen für die Bankkunden

Kreditinstitute dürfen keine nicht vereinbarten Zusatzgebühren mehr verrechnen.
Wien. Im kommenden Jahr kommen auf Bankkunden einige Verbesserungen zu. So dürfen Banken etwa Kontoführungsgebühren, Bankomat- oder Kreditkartengebühren und andere Entgelte für Zahlungsdienste nicht mehr automatisch mit der Inflationsrate erhöhen. Erhöhungen sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vorher mitgeteilt werden und die Kunden das Recht haben, der Erhöhung zu widersprechen.
Den Kreditinstituten ist es ab kommendem Jahr auch verboten, neben den vereinbarten Entgelten Zusatzgebühren für Informationen und Nebenleistungen zu verrechnen, etwa für die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte.
Unzulässig ist es auch, das Risiko von Missbräuchen oder Fehlern über in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vorgesehene Sorgfaltspflichten auf Kunden überzuwälzen. Mehr als PIN geheimhalten, Bankomatkarte sicher verwahren und einen Verlust derselben unverzüglich melden müssen diese nicht tun. Der Verbraucher ist auch nicht verpflichtet, die Bank zu benachrichtigen, wenn regelmäßige Mitteilungen oder Sendungen ausbleiben.
Vorsicht bei Kontoauszügen
Der Kunde ist nicht verpflichtet, seine Kontoauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Regelung, dass Kontoauszüge als anerkannt gelten, wenn nicht binnen zwei Monaten bei der Bank reklamiert wird, ist für unzulässig erklärt worden. Das gilt jedoch nur für nicht autorisierte Zahlungen.
Wem beispielsweise die monatlich abgezogene Telefonrechnung plötzlich zu hoch erscheint, muss sich innerhalb von acht Wochen an die Bank wenden.