Viele Fragezeichen vor dem Wahlgang
Volksbefragung: Berufsheer oder Wehrpflicht? Bürger vermissen Informationen.
Wien. Die Salzburger Landesregierung mag einen Spekulationsskandal zu verantworten haben, in einer Hinsicht ist sie jedoch österreichweit vorbildlich: Zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger hat sie im Vorfeld der Volksbefragung über die Zukunft des Wehrsystems ein sogenanntes „Abstimmungsbuch“ nach eidgenössischem Vorbild herausgegeben. Darin sind die beiden Modelle, also das geplante Berufsheer mit dem bezahlten freiwilligen Sozialjahr und die Wehrpflicht mit dem Zivildienst skizziert sowie Argumente beider Personenkomitees dargelegt.
Auf Bundesebene ist über eine solche Aufklärungsbroschüre kurz diskutiert worden, Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) konnten sich jedoch nicht darauf verständigen. In Vorarlberg gab es den Ruf vonseiten der Oppositionsparteien danach, Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ging jedoch nicht darauf ein.
Viele Fragen bleiben für die Wahlberechtigten offen, und alles lässt sich beim besten Willen nicht beantworten. So stellte der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), diese Woche im VN-Interview fest, dass die Volksbefragung „wahrscheinlich zu früh“ komme: „Vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen wäre die Frage zu stellen, welche Aufgaben und welchen Zweck die militärische Verteidigung haben sollte.“ SPÖ und ÖVP sind sich darüber nicht einig; ein Entwurf für eine Verteidigungsstrategie, der Antworten darauf liefern sollte, liegt aufgrund der Differenzen seit Monaten unbehandelt im Parlament.
Umsetzung versprochen
Obwohl damit eine Grundlage für die Volksbefragung fehlt, überlassen die Regierungsparteien nun den Wählern die „Entscheidung“ zwischen Berufsheer und Wehrpflicht. Für beides gibt es zahlreiche Pro- und Contra-Argumente (siehe nachfolgende Artikel).
Verfassungsrechtlich gesehen ist die Volksbefragung nicht verbindlich; es besteht also keine Garantie, dass das Ergebnis umgesetzt wird. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) haben jedoch angekündigt, das zu tun. Allerdings müssen sie sich dazu in weiterer Folge erst auf beschlussreife Gesetzestexte verständigen. Ansonsten bleibt alles beim Alten.