Knalleffekt! Protest von SW Bregenz abgelehnt

Sport / 21.02.2024 • 20:15 Uhr
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Nach Enscheid des Protestkomitees bleibt dem SW Bregenz nur mehr der Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht. gepa

Protestkomitee der Bundesliga lehnt Protestantrag ab. Strafe von drei Punkten Abzug und 25.000 Euro Geldstrafe bleiben bestehen.

Bregenz Jetzt ist es offiziell: Der Protestantrag des Zweitligisten SW Bregenz wurde vom Protestkomitee der österreichischen Bundesliga abgelehnt. Die von Senat 5 ausgesprochene Strafe bleibt bestehen.

“Wir sind weiterhin der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Daher werden wir zu 99,9 Prozent den Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht antreten”

Thomas Fricke, Obmann SW Bregenz
<p class="caption">Will Bregenz in die 2. Liga führen: <br/>SW-Obmann Thomas Fricke. <span class="marker">Rauch</span></p>
Rauch

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Den Bregenzern wurde vorgeworfen, dass sie ihre Spieler, die Brasilianer Matheus Lins, Ricardo und Gabryel Monteir im Laufe ihres Engagementes im Herbst 2023 nicht selbst bezahlt haben. Dass diese gänzlich ohne Einkommen in Bregenz gespielt hätten, erschien dem Bundesliga-Senat nicht nachvollziehbar. Er sah deshalb ein Fehlverhalten der Bregenzer. Somit kam es zur Sanktion, gegen die SW Bregenz Protest einlegen konnte.

Gang vor Ständig Neutrales Schiedsgericht

“Im ersten Moment ist die Nachricht natürlich eine bittere und wir waren enttäuscht”, erklärt SW Bregenz-Obmann Thomas Fricke. Im Lager des Traditionsvereins aus Bregenz war man guten Mutes, einen besseren Bescheid zu erhalten, “weil wir immer die Entscheidung des Senat 5 und auch das Ausmaß der Strafen immer noch nicht nachvollziehen können”, so Fricke weiter. Gemeinsam mit dem Anwalt des Zweitligisten will man den Entscheid besprechen und die nächsten Schritte setzen. “Wir sind weiterhin der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Daher werden wir zu 99,9 Prozent den Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht antreten”, lässt Fricke wissen.

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Das Urteil im Wortlaut

Drei Punkte Abzug in der laufenden Saison 2023/24 in der 2. Liga und 25.000 Euro Geldstrafe (davon 10.000 Euro bedingt) wegen Verstoß gegen das Zulassungskriterium 4.4.1.2. ba) (vormals 4.4.1.3,): „alle entgeltwerten Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis der Spieler (z.B. auch Transferkosten) zum Zulassungsbewerber (oder dessen Gesellschaft) stehen, ausschließlich vom Zulassungsbewerber (oder von dessen Gesellschaft) geschuldet und buchmäßig erfasst werden“.

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Nur mehr Gang vor Schiedsgericht möglich

Mittwoch 17 Uhr wurde die Entscheidung gefällt, den Antrag abzulehnen, weil man keine Änderung an der Straftat sah – und auch keinen Milderungsgrund. Damit bleibt den Bregenzern nur noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht. Dieser Einspruch muss bis zum 28. Februar erfolgen.