Paukenschlag: FC Dornbirn erhält keine Zulassung für 2. Liga

Altach und Austria Lustenau mit Lizenz in erster Instanz, SW Bregenz erhält vorerst nur Zulassung für 2. Liga.
Schwarzach Die lange Wartezeit auf die Urteile der Lizenz- und Zulassungsverfahren für die Saison 2024/25 ist vorbei. Heute Punkt 13.32 Uhr sendete die Österreichische Bundesliga das lang ersehnte Mail aus.
“Wir haben mit der heutigen Rückmeldung vom Senat 5 gerechnet, weil wir einen kleinen Teil noch detaillierter ausarbeiten müssen. Dieser wird in der kommenden Woche dem Senat 5 vorgelegt, dann sind wir uns auch sicher, dass wir die Zulassung für 24/25 auch erhalten.”
Andreas Genser, Finanzchef FC Dornbirn
Altach und Austria in erster Instanz

Vorarlbergs Bundesligisten SCR Altach und Austria Lustenau erhielten die Lizenz in erster Instanz. Der Klub aus dem Rheindorf wie erwartet ohne Auflagen, Austria Lustenau mit der Auflage Strategiepapier Fußball, bezogen auf die zukünftigen Schritte des Vereins und soziale Verantwortung.
„Wir konnten trotz unseres vorübergehenden Umzugs nach Bregenz durchwegs positive Unterlagen zusammenstellen und haben der Lizenzentscheidung heuer erneut beruhigt entgegengeblickt“, erklärt Austria Lustenaus Geschäftsführer Vincent Baur. Das Budget der Austria für die Österreichische Bundesliga beläuft sich für die kommende Spielzeit auf 6,3 Mio. Euro. Lediglich im CSR-Bereich (Strategie im Bereich Fußball und soziale Verantwortung) gab es für die Austria eine Auflage: Grün-Weiß hat bis Ende Juni Zeit, das UEFA-Strategie-Papier zu überarbeiten.
Altachs Geschäftsführer Christoph Längle lobt die engagierte Arbeit der Finanzabteilung unter der Leitung von Finanzchef Christoph Begle, die in den vergangenen Wochen viel Zeit und Einsatz in die sorgfältige Erstellung der benötigten Unterlagen gesteckt hat. “Wir sind überaus erfreut, dass uns positive Lizenzbescheide im Herren- als auch im Frauenbereich erreicht haben. Der Erhalt der Lizenz in erster Instanz und ohne Auflagen unterstreicht die kontinuierliche und seriöse Arbeit des SCR Altach über viele Jahre hinweg”, so Begle.
Lizenz -und Zulassungsverfahren
Admiral Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, SK Rapid, FK Austria Wien (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Berichterstattung über die wirtschaftliche Situation), SK Austria Klagenfurt (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), RZ Pellets WAC, SC Austria Lustenau (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), WSG Tirol, TSV Egger Glas Hartberg (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), CASHPOINT SCR Altach, FC Blau-Weiß Linz.
Lizenz verweigert: LASK (personell)
Zulassung erteilt: LASK
Admiral 2. Liga und Regionalliga
Lizenz erteilt: SV Guntamatic Ried (Auflage: Strategiepapier Fußball und soziale Verantwortung), Grazer AK 1902, SKN St. Pölten (Auflage: aktualisierte Zukunftsinformationen und monatliche Liquiditätsberichterstattung), FAC Wien, FC Flyeralarm Admira.
Lizenz verweigert: First Vienna FC 1894 (personell), Schwarz Weiss Bregenz (personell), DSV Leoben GGMT Revolution (personell, finanziell, infrastrukturell, rechtlich)
Zulassung erteilt: SV Horn, SKU Ertl Glas Amstetten, First Vienna FC 1894, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Liefering, KSV 1919, Schwarz Weiss Bregenz; ASK Voitsberg (Regionalliga Mitte), SC Imst 1933 (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Sturm Graz II, SK Rapid II (Regionalliga Ost)
Zulassung verweigert: FC Mohren Dornbirn 1913 (finanziell), DSV Leoben GGMT Revolution (finanziell), SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell), Kremser SC (Regionalliga Ost; sportlich, personell, finanziell und infrastrukturell), Welser Sportclub Hertha (Regionalliga Mitte; infrastrukturell), SV Austria Salzburg (Regionalliga West; personell, infrastrukturell), LASK Amateure OÖ (Regionalliga Mitte)
Zulassungsantrag zurückgezogen: Young Violets Austria Wien (Regionalliga Ost)
UEFA Women Champions League
Lizenz erteilt: spusu SKN St. Pölten Frauen, SPG SCR Altach / FFC Vorderland, FK Austria Wien, First Vienna FC
Antrag zurückgezogen: SK Sturm Graz
Protestfrist: Montag, 22. April 2024
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Montag, 29. April 2024
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht: Bis spätestens Ende Mai 2024
SW Bregenz Lizenz verweigert, Zulassung aber da
Das Ansuchen von SW Bregenz zur Lizenz für die höchste Liga Österreichs wurde vorerst eine Absage erteilt. Als Grund wird “personell” angegeben, dabei handelt es sich um die Besetzung eines Cheftrainers mit UEFA-Pro-Lizenz sowie dem Fehlen eines Torwarttrainers mit UEFA-Lizenz. Die Zulassung für die 2. Liga haben die Schwarz-Weißen aber in der Tasche.

Finanzielle Sorgen beim FC Dornbirn
Trotz sportlichen Aufwindes kommt man beim FC Dornbirn nicht zur Ruhe. Die Absage der Zulassung für die 2. Liga gleicht einem Erdbeben. Die Bundesliga gibt dazu finanzielle Gründe an. Damit stemmen sich die Rothosen nicht nur sportlich, sondern auch finanziell gegen den Abstieg.
Aus dem Lager der Rothosen reagierte man prompt mit einer Aussendung, in der Finanzchef Andreas Genser erklärte, “dass wir mit der heutigen Rückmeldung vom Senat 5 gerechnet haben, weil wir einen kleinen Teil noch detaillierter ausarbeiten müssen. Dieser wird in der kommenden Woche dem Senat 5 vorgelegt, dann sind wir uns auch sicher, dass wir die Lizenz für 24/25 auch erhalten. Wir haben dem Senat 5 zum vorgegebenen Zeitpunkt vollständige und zum aktuellen Stand bestens ausgearbeitete Unterlagen übergeben, die zuvor von unserem Rechtsanwalt wie auch Wirtschaftsprüfer überprüft wurden. Der noch besser zu definierende Punkt wird in der kommenden Woche nachgereicht”.
Möglichkeit des Einspruches
Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Montag, dem 22. April 2024.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April 2024, getroffen und damit das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen sein.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.