Jetzt gehen die Opfer selbst in die Offensive

Sport / HEUTE • 14:11 Uhr

Spielerinnen des Bundesligaklubs wollen gegen Tatverdächtigen in der Causa “Kriminalfall SCR Altach” mit Sammelklage vorgehen.

Altach In der „Causa Kriminalfall SCR Altach“ war es zuletzt etwas ruhiger geworden. Zumindest nach außen, denn hinter den Kulissen sorgt der Fall seit der exklusiven Berichterstattung in den VN weiter für Aufregung. Ein langjähriger leitender Funktionär des Vereins hatte in Dusche und Kabine auf dem Campus Kameras installiert. Auch in die Privatwohnungen einzelner Spielerinnen könnte er eingedrungen sein. Eine Anzeige aus dem engen privaten Umfeld hatte die Ermittler schließlich auf die Spur des Mannes gebracht.

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Mittlerweile ist der Verein in die Offensive gegangen und hat bei einem Treffen mit den Spielerinnen sein Unterstützungsangebot erneuert. Auch die Polizei war anwesend. Alle relevanten Fragen sollten auf den Tisch. Versprochen wurde demnach größtmögliche Transparenz, wie eine der Spielerinnen den VN schildert. Es seien auch viele Dinge angesprochen worden: “Ich sah beziehungsweise sehe diesen Schritt als einen in die richtige Richtung“, so das Opfer, das aber gleichzeitig betont, dieser Schritt sei leider sehr spät erfolgt. Zudem würde vieles zu kurz kommen, etwa Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Möglichkeiten der Spielerinnen.

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Einige der Opfer wollen die Sache deshalb jetzt selbst in die Hand nehmen und haben sich dazu juristische Unterstützung bei Anwälten geholt. Demnach soll in den nächsten Tagen eine Sammelklage gegen den Tatverdächtigen eingereicht werden. Wie viele aktuell beim Klub noch tätige Spielerinnen bzw. Ex-Spielerinnen sich an der Sammelklage beteiligen und wann genau man diese einreichen wird, ist noch offen.

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Auf VN-Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde unterdessen erklärt, dass das Ermittlungsverfahren noch laufe. Ursprünglich war von einer möglichen Anklageerhebung gegen den Tatverdächtigen Mitte Dezember die Rede. Jetzt zeichnet sich ein Termin frühestens Ende des Jahres bzw. Anfang 2026 ab. Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.