Angeklagter ist kein Sozialbetrüger VN Titelblatt / 29.11.2020 • 22:44 Uhr / 1 Minuten Lesezeit Prozess wegen schweren Betrugs: Der Flüchtling wurde freigesprochen, weil er die Belehrung vermutlich nicht verstanden hat. 8000 Euro muss er zurückzahlen. »A10