Geldbuße für Messerattacke
feldkirch Mit einem außergerichtlichen Tatausgleich (Geldbuße von 700 Euro) kam am Landesgericht Feldkirch ein 22-jähriger Angeklagter davon, der im Vollrausch einen Gast seiner eigenen Geburtstagsparty mit einem Messer verletzte. Gründe waren sein damals beeinträchtigter Zustand und sein bisher unbescholtenes Leben. Sein ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagtes Opfer wurde wegen Notwehr freigesprochen. »A8