Bewährungsstrafe statt unbedingter Haft

VN Titelblatt / 11.09.2022 • 22:21 Uhr

Weil er seinen Unterhaltsrückstand von 19.000 Euro sofort beglichen hat, gab es für einen Dornbirner vom Gericht statt Haftstrafe nur eine Bewährungsstrafe. »A10