Prügel für „Lucky Luke“ beim Faschingsumzug

VN Titelblatt / 27.05.2024 • 12:17 Uhr
Prozess
Der junge Angeklagte beim Prozess in Feldkirch vor Richterin Sabrina Tagwercher. Eckert

18-jähriger Festbesucher geriet mit 1,96 Promille völlig außer Rand und Band.

Feldkirch Der junge Mann selbst war nicht maskiert und sorgte auf dem Hohenems Faschingsumzug Anfang Februar auch sonst nicht für Spaß, sondern für drei Verletzte und zwei Drohungen. Doch nicht ohne Konsequenzen. Der Arbeitslose wurde nun zum dritten Mal am Landesgericht Feldkirch verurteilt, muss 2030 Euro zahlen und bekam zusätzlich vier Monate Haftstrafe auf Bewährung. Die Summe setzt sich aus 1680 Euro Strafe und 350 Euro Schmerzengeld zusammen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.

Motiv unbekannt

Warum der Betrunkene einen Streit anzettelte, weiß niemand. Er selbst auch nicht, was bei 1,96 Promille nicht verwunderlich ist. Jedenfalls attackierte er nach dem Umzug bei einer Festhalle drei Gäste mit seinen Fäusten. Eines der Opfer war als Lucky Luke verkleidet, doch auch der „Cowboy“ bekam die Gewalt des Betrunkenen zu spüren. Alle drei Opfer erlitten Prellungen am Kopf. Es kamen zwei Securitys dazu, die bedrohte der Trunkenbold mit den Worten „Ich werde Euch abstechen“ und „Ich schlage Euch alle zusammen“. Der Arbeitslose erzählt, dass er mit dem Alkohol aufhören müsse, denn der mache ihn aggressiv. Abhängig sei er nicht und er habe auch kein Alkoholproblem im eigentlichen Sinne. „Aber wenn ich mit einer Wodkaflasche anfange, geht es immer weiter und weiter“, schildert er sein Problem.

“Er weiß nicht, wann genug ist”

In der Verhandlung muss alles genau nachgefragt werden, denn zur polizeilichen Einvernahme erschien der Schläger, der seine Opfer zum Teil auch mit den Füßen gegen den Kopf trat, damals nicht. „Einmal waren Sie irgendwo ´schnuppern´, dann mussten Sie angeblich einen Anzug für eine Ballveranstaltung besorgen“, zählt die Richterin einen Teil der Ausreden auf. Verteidiger Martin Dörler weiß, dass sein Mandant bis zu einer unbedingten Haftstrafe nicht mehr allzu viel Spiel hat: „Der junge Mann weiß einfach nicht, wann genug ist, aber er hat reflektiert und möchte sich bessern“.

Hohes Risiko

Dem Angeklagten ist zumindest nüchtern bewusst, was bei derart wuchtigen Schlägen oder Tritten auf den Kopf passieren kann. Da in diesem Fall zum Glück nicht allzu viel geschehen ist, wird er nur wegen versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt. Die Strafe wird er in Raten abstottern. „Sie müssen langsam wieder mal wieder auf den richtigen Weg kommen“, gibt ihm die Richterin noch mit auf den Weg.