So milde fiel das Urteil für den Serien-Tankstellenräuber aus

VN / 09.11.2022 • 13:03 Uhr
 Geständig und einsichtig: Der Angeklagte am Mittwoch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.<br><span class="copyright">vn/gs </span>
Geständig und einsichtig: Der Angeklagte am Mittwoch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
vn/gs

Überraschend geringe Strafe für 24-jährigen Ex-Bäcker nach fünf Raubüberfällen.

Feldkirch Er schlug ständig in den frühen Morgenstunden zu. Insgesamt fünf Mal. Maskiert und mit einer Airsoftpistole drang der Täter heuer zwischen März und Juni in insgesamt fünf Tankstellenshops in Hard (dort gleich zwei Mal), Bregenz, Hörbranz und Bürs ein und erzwang von den Angestellten Bargeld. Doch nach seinem letzten Coup in einer Jet-Tankstelle in Bürs schnappte die Falle zu. Über das Kennzeichen seines Pkw konnte ein 24-jähriger Mann aus Hard als Tatverdächtiger ausgeforscht werden.

Spiel- und Drogensucht

Bei der Verhandlung vor Gericht ist der Angeklagte, der zuletzt als Bäcker beschäftigt war, umfangreich geständig. Unumwunden gibt er die Triebfedern für seine Taten zu: „Es war Spiel- und Drogensucht.“ Das dafür benötigte Geld (er hatte an die 30.000 Euro Schulden) wollte er sich über Raubtouren quer durch Vorarlberg beschaffen. Stets hatte er dabei Tankstellen im Visier. Dass er in den meisten Fällen nie erwischt wurde, grenzt an Zufall.

Der Räuber war stets maskiert und mit einer Airsoftpistole bewaffnet. <span class="copyright"> Überwachungskamera</span>
Der Räuber war stets maskiert und mit einer Airsoftpistole bewaffnet. Überwachungskamera

„Probekauf“

Dennoch führt der Angeklagte an, in einer der Tankstellen zunächst mal einen „Probekauf“ absolviert zu haben, um die Verhältnisse auszukundschaften.

Bei seinen fünf Raubüberfällen erbeutete er insgesamt rund 7500 Euro. Überraschenderweise gelang es ihm während der Haft, das Geld an die Geschädigten rückzuerstatten. Diese Wiedergutmachung war ein wesentlicher Milderungsgrund für den Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele. Hinzu kam die vorherige Unbescholtenheit des 24-jährigen und sein umfangreiches Geständnis. Auch dass er bei den Raubüberfällen „nur“ eine harmlose Airsoftpistole verwendet hatte, kam ihm zugute. Durch diesen Umstand wurden die Taten nicht als schwerer, sondern „normaler“ Raub gewertet.

Berufung gegen Urteil

Das Urteil fällt überraschend milde aus: 24 Monate Haftstrafe, 16 davon bedingt. Angesichts der bereits abgesessenen Untersuchungshaft hätte der Verurteilte noch heute das Gefängnis verlassen können. Er wurde jedoch wieder in die Justizanstalt abgeführt. Ausschlaggebend dafür war die Reaktion der Staatsanwaltschaft, die sofort nach der Urteilsverkündung Berufung gegen die ihrer Meinung nach zu milde Strafe einlegte. Der Fall wird nun in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck verhandelt werden.