Schuldig der Vergewaltigung: So lauten die Urteile

16-jährige Mädchen wurden Opfer der sexuellen Gewalt dreier junger Männer.
Feldkirch Der Schöffensenat machte es sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht leicht: Der Prozess gegen die drei Österreicher türkischer Herkunft im Alter von 18 bis 21 Jahren zog sich über eineinhalb Tage hin. Bis am Montagmittag die Schuldsprüche gefällt wurden.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren gravierend, vor allem gegen die beiden Hauptangeklagten im Alter von 20 und 21 Jahren. Beide wurden beschuldigt, zwei 16-jährige Mädchen in einem Pkw vergewaltigt zu haben. Weiterer Anklagepunkt: Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person.
Statt nach Hause auf Parkplätze
Die Taten fanden zu verschiedenen Zeitpunkten dieses Jahres und Orten statt. Einmal in einem Lokal im Vorderland, ein anderes Mal in Hard. Die Angeklagten hatten den Mädchen angeboten, sie „nach Hause zu fahren.“ Diese noblen Gesten arteten allerdings in verbrecherische Handlungen aus, denn statt nach Hause ging es auf Parkplätze. Dort wurde an den Opfern gegen ihren Willen Oral- und Geschlechtsverkehr vollzogen.
Die beiden Hauptbeschuldigten stritten die Vorwürfe ab. Alles sei „einvernehmlich“ geschehen, behaupteten sie. Fest stand jedoch, dass vor allem eines der 16-jährigen Mädchen unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss gestanden hatte, also nicht wusste, wie ihr geschah.

Mehrjährige Haftstrafen
Die jungen Männer wurden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Das Urteil über den 21-Jährigen wurde mit vier Jahren unbedingter Haftstrafe ausgesprochen, jenes über den 20-jährigen mit zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der 18-jährige Drittbeschuldigte, bei dem der Anklagevorwurf auf Versuch des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person lautete, erhielt acht Monate Haftstrafe auf Bewährung. Hinzu kommen unbedingte Geldstrafen und Teilschadensersatzbeträge an die Opfer von bis zu 5000 Euro.
Nichtigkeit und Berufung
Die Verteidiger der Hauptangeklagten, German Bertsch und Alexander Wirth, legten gegen die Urteile Nichtigkeit und Berufung ein, der Anwalt des Drittbeschuldigten, Arnold Trojer, erbat Bedenkzeit.