Verbotenes Bildmaterial in vier Handys

27-jähriger Vorarlberger besaß über 100 unzulässige Videodateien.
Feldkirch Interesse an verbotenem Bildmaterial mit sexuellem Missbrauch von Kindern zum Inhalt gibt es in allen Gesellschaftsschichten und allen Altersgruppen. Der 27-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann absolvierte das Gymnasium, schloss eine Lehre ab und war ehrenamtlich im Sozialbereich tätig. Doch Autismus, Mobbing, Depressionen – all dies manövrierte den jungen Mann offenbar in einen Ausnahmezustand, so Verteidiger Thomas Mennel.
“Ich hatte in der Schule Angstzustände und Panik, ich bekam dann ‚Xanor‘ verschrieben und es war für mich schwer, wieder davon wegzukommen. Vor allem die Kombination mit Drogen zog mich immer weiter runter”, erzählt der junge Mann, der zurzeit arbeitslos ist. Er habe sich einsam gefühlt und versucht, über soziale Netzwerke Anschluss zu finden. Dabei sei er mit Kindesmissbrauchsmaterialien in Kontakt gekommen. Dass das alles keine Entschuldigung ist, weiß er, aber er hat sich freiwillig in eine Suchttherapie begeben und diese inzwischen abgeschlossen.
Hausdurchsuchung
Ob die soziale Isolierung allein der Grund für das Herunterladen der Bilddateien war, ist fraglich, denn immerhin dauert der Tatzeitraum von Februar 2024 bis November 2025. Im November vergangenen Jahres gab es eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Feldkirchers. Dabei wurden auf vier Handys über hundert Bild- und Videodateien von Kindern gefunden, die zum größten Teil noch nicht einmal 14 Jahre alt waren. Außerdem verschickte der Oberländer Videos von geschlechtlichen Handlungen an andere User, auch hier waren die “Darsteller” unter 14 Jahre alt.
Unter Drogen
Bei der Hausdurchsuchung hatte der Mann einiges an Drogen und Tabletten im Blut. Er wehrte sich gegen die Polizeibeamten und versuchte, Beweismittel, nämlich sein Handy, zu vernichten. Insgesamt wurden bei ihm vier Mobiltelefone, auf denen überall unerlaubtes Bildmaterial gespeichert war, konfisziert und werden vernichtet.
Der Angeklagte entschuldigt sich bei den Polizeibeamten. “Mein Mandant will jetzt positiv in die Zukunft schauen und er bereut sein Verhalten zutiefst”, plädiert Mennel für ein mildes Urteil. Die Richterin berücksichtigt die bisherige Unbescholtenheit, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, das reumütige Geständnis und die bereits abgeschlossene Therapie mildernd. Richterin Franziska Klammer verurteilt den Mann zu acht Monaten bedingter Haftstrafe sowie 1360 Euro unbedingter Geldstrafe. Er akzeptiert das Urteil, der Staatsanwalt lässt sich die Entscheidung noch offen.