Tankstellenpächter wegen Nötigung verurteilt

Konkurrenzkampf schaukelte sich zu Drohungen auf und wurde zum Fall für das Gericht.
von Hannah Swozilek
Darum geht’s:
- Ein Tankstellenpächter wurde wegen Nötigung verurteilt.
- Er beschuldigte eine Konkurrentin, seine Mitarbeiter abzuwerben.
- Die Zeugin leidet sehr aufgrund der Drohungen.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch sah sich Richter Julian Fettner mit einem kuriosen Fall konfrontiert: Ein Tankstellenpächter wirft einer Konkurrentin vor, seine Mitarbeiter abgeworben zu haben.
Der 42-jährige Tankstellenpächter, dem das Vergehen der Nötigung vorgeworfen wird, spricht selbst von einem Vorfall, „bei dem es wohl etwas lauter geworden ist“.
Doch von Anfang an: Am 6. Juli dieses Jahres kam es zu einem Telefonat der beiden Tankstellenbetreiber. Der Angeklagte warf seiner 31-jährigen Konkurrentin vor, ihm seine Mitarbeiter auf unmenschliche Art und Weise abgeworben zu haben. So habe sie beispielsweise einem syrischen Angestellten versprochen, falls er in ihren Betrieb wechsle, seine Familie aus Syrien nach Österreich zu holen. Die Konkurrentin hingegen gibt als Zeugin bei der Gerichtsverhandlung an, er habe ihr mit Gewalt gedroht, sollte sie oder ein Familienmitglied von ihr nochmals seine Tankstelle aufsuchen.
Das blaue Wunder vom Himmel
„Wenn du noch einmal zu meiner Tankstelle kommst, dann werde ich dir eine reinhauen, bis du das blaue Wunder vom Himmel siehst.“ Mit diesem Satz hätte der Angeklagte die Zeugin bedroht. Doch Ersterer streitet jegliche Vorwürfe vehement ab. Er habe ihr lediglich in unfreundlichem Tonfall erklärt, dass er sie zum Auto begleiten werde, sollte sie noch einmal nicht freiwillig seine Tankstelle verlassen. Auf die Frage des Richters, ob er ihr denn nun mit Gewalt gedroht habe, rechtfertigt sich der Beschuldigte wie folgt: „Ich sagte nur: So unverschämt wie du bist, hätte man früher rechts und links eine gegeben.“ Etwas anderes habe er nie gesagt.
Posttraumatische Belastungsstörung
Bei der Einvernahme der Zeugin müssen öfter Pausen eingelegt werden, denn sie kämpft ständig mit den Tränen. Der Angeklagte und sie hätten schon mehrmals Kontakt gehabt, sie sei aber nie von einem solchen Anruf ausgegangen.
Mitarbeiter wollte sie ihm aber ganz bestimmt nie abspenstig machen. Denn diese hätten sich bei dem Angeklagten nicht mehr wohlgefühlt und den Arbeitsplatz wechseln wollen. Außerdem habe sie den Beschäftigten immer gesagt, dass diese bei ihrem alten Arbeitgeber zuerst kündigen müssen.
Seit diesem Telefonat habe die Zeugin Albträume und Tabletten verschrieben bekommen. Sie müsse sich immer vergewissern, dass ihre Haustüre abgeschlossen sei. Ihre Hausärztin würde ihr eine Therapie empfehlen. Sie habe eine psychodramatische – nein posttraumatische – Belastungsstörung seit den Drohungen.
Tränen im Gerichtssaal
Als sich der Angeklagte nach der Aussage der Zeugin bei ihr entschuldigen will und ihr sagt, dass sie keine Angst vor ihm zu haben bräuchte, bricht sie erneut in Tränen aus und verlässt überstürzt den Gerichtssaal. Sie will 400 Euro geltend machen, mit ihm sprechen will sie aber nicht.
Der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Ihm wird das Vergehen der Nötigung vorgeworfen, er wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese lautet auf 210 Tagessätze zu je 35 Euro, davon die Hälfte auf Bewährung. Bei Nichteinbringung droht ihm eine Freiheitsstrafe von 105 Tagen. Der Verteidiger beantragt volle Berufung, die Verhandlung wird also in eine nächste Runde gehen.