Falscher Zahnarzt wird von Gutachter schwer belastet

Der von Rechtsanwalt Nicolas Stieger (l.) vertretene Beklagte bei der ersten Verhandlung. vn/gs
Die Schlinge um einen beschuldigten fragwürdigen Zahnmediziner scheint sich immer enger zu ziehen.
Feldkirch Elf Personen als Privatbeteiligte in einem Zivilverfahren am Landesgericht Feldkirch, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Betrugs und der Kurpfuscherei: Bereits seit dem Jahr 2016 geht die Vorarlberger Zahnärztekammer gegen einen ihrer Meinung nach „falschen Zahnarzt“ vor (die VN berichteten).
Der Beschuldigte, der keine zahnärztliche Berufsberechtigung in Österreich aufweisen kann, soll durch seine Behandlungen in der Praxis im Bezirk Bregenz zahlreichen Patienten zum Teil massive gesundheitliche Schäden zugefügt haben.
Schriftliches Urteil
Am Landesgericht Feldkirch sind bereits mehrere Privatanklagen verhandelt worden. Der Beschuldigte selbst glänzte in den vergangenen Verfahren durch Abwesenheit. So auch in der vorläufig letzten Verhandlungsrunde, die am vergangenen Donnerstag stattfand. Der Richter wird deshalb ein schriftliches Urteil ohne die Aussage des Beschuldigten treffen.
Im Fokus dieser Verhandlung stand vor allem die Frage nach etwaigen Vorschäden an den Zähnen eines Klägers und ob diese nicht auch der Grund für seine nunmehrigen Beschwerden sein könnten. Doch auch hier behauptet der „Zahnarzt“ wie in anderen Fällen, dass er den betreffenden Kläger überhaupt nicht behandelt habe, ließ er ausrichten.
Assistentin bestätigte Behandlung
Dem widersprach jedoch eine als Zeugin geladene Zahnarztassistentin der betreffenden Praxis, die bestätigte, dass der Beschuldigte den Kläger behandelt hatte.
Belastend für den Beklagten wirkte sich vor allem auch die Aussage des Sachverständigen Andreas Sander aus. Laut der Meinung des Gutachters stehen die Schmerzbeschwerden des Klägers in ursächlichem Zusammenhang mit dem Beginn der Behandlung durch den Beschuldigten. „Es ist nachvollziehbar, dass der Patient nach der Behandlung Schmerzen hatte und immer noch hat“, so Sander. Als Grund führte der Sachverständige eine unzureichende Verklebung der prothetischen Versorgung des Klägers durch den Beklagten an.

Zu viel verlangt
Und dann noch die überhöhten Behandlungskosten. So blätterte der Patient unter anderem allein für die Medikamentenkosten mehr als 3400 Euro hin. Dazu meinte der Sachverständige: „Diese Behandlung hätte den Kläger bei einem Wahlarzt ein paar Hundert Euro gekostet, bei einem Kassenarzt noch viel weniger.“
Als weiterer Zeuge wurde unter anderem noch der Büroleiter der Vorarlberger Zahnärztekammer einvernommen, der für die Eintragungen in die Zahnärzteliste zuständig ist. Seine Aussage war eindeutig: „Der Beschuldigte ist nicht als Zahnarzt eingetragen und war es auch nie, auch nicht in einem anderen Bundesland.“ Auf die Frage von Klagsvertreterin Valentine Tiefenthaler an den Büroleiter, die da lautete: „Wenn sich jemand als Zahnarzt eintragen lassen will, geht das über Ihren Tisch?“, folgte die Antwort „Ja“.
Das Leistungsbegehren allein dieses Klägers an den Beschuldigten inklusive Schmerzengeld und Schadenersatz beläuft sich übrigens auf 64.880 Euro.