Die nächste Verurteilung: Vorbestrafter muss ins Gefängnis

Wegen diverser Vergehen hat sich ein Mann in Bregenz ordentlich Ärger eingebrockt.
Feldkirch Sein Vorstrafenregister ist lang. Und hat nun einen Eintrag mehr. Am Mittwochvormittag ist ein Mann bei einem Schöffenprozess vor dem Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er wurde wegen Sachbeschädigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen.
Bereits im April hatte die erste Verhandlung zu dem Vorfall stattgefunden. Das Urteil lautete vier Jahre Haft, wurde vom Obersten Gerichtshof allerdings aufgehoben. Nun kam es zur neuen Verhandlung mit anderen Richtern.
Feuer in Bregenz
Es geht nämlich um eine Tat am 3. Januar dieses Jahres. Damals soll der Angeklagte in Bregenz vermutlich mit einem Feuerzeug, das er als Raucher bei sich trug, einen Altpapiercontainer angezündet haben. Eine Ausbreitung des Feuers sei nur durch die schnell ausgerückte Feuerwehr verhindert worden. Dass der Beschuldigte sich anschließend mit Fußtritten gegen seine Festnahme wehrte, verschlimmerte die Situation.
Für Sachbeschädigung – er hatte einen Müllsack angezündet – und Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde er nun also verurteilt. Dass er aber auch für das größere Feuer verantwortlich sei, bestritt der 44-Jährige vor Gericht. Er plädierte auf nicht schuldig. Der von der Polizei mutmaßlich festgestellte Ruß an seinen Händen sei Dreck gewesen, behauptet der Beschuldigte. Und ihm vorgehaltene Lichtbilder von Überwachungskameras kommentierte er mit: „Das bin ich nicht, der Brustbereich der Jacke ist heller als bei meiner.“
Ein Schaden entstand in jedem Fall am Auto einer Zeugin. Das war nämlich unweit des Feuers unter einem Carport aus Holz geparkt. Verschmorungen im Heckbereich verursachten einen Schaden von 6000 Euro. Der Carport wies Rußspuren auf. Wie das Feuer entstanden war, hatte die Frau aber nicht beobachtet.

Ob das Feuer tatsächlich auch auf Carport und Auto hätte übergreifen können, soll auf Antrag des Verteidigers ein Sachverständiger herausfinden. Der Hauptvorwurf der Anklage auf Brandstiftung wurde also auf unbestimmte Zeit verschoben. Zuerst muss das Gutachten erstellt werden.
Um ansonsten aber weitere Verzögerungen zu vermeiden, verkündete der Vorsitzende Richter Dietmar Nußbaumer schon mal das Urteil für die bereits festgestellten Taten. Bis zu drei Jahre Haft hätten dem Angeklagten gedroht, das Gericht sah eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren als verhältnismäßig an.
Urteil ist rechtskräftig
Als Minderung sah das Gericht an, dass es beim Versuch des Widerstands geblieben war. Keinen Einfluss auf das Strafmaß hatte jedoch die Alkoholisierung des Angeklagten. Denn schon bei vergangenen Taten war er betrunken und hatte den Zustand ja selbst herbeigeführt. Erschwerend sei dagegen das Zusammentreffen von zwei Vergehen gewesen. Genauso wie der rasche Rückfall nach der vorigen Verurteilung sowie die zahlreichen Vorstrafen. Ein Dutzend sind es an der Zahl, unter anderem wegen Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung durch Brandstiftung.
2017 hatte der 44-Jährige bereits Gegenstände angezündet. Und 2022 war er das letzte Mal verurteilt worden. Als Wiederholungstäter steht ihm diesmal auch keine bedingte Entlassung zu. Das Urteil ist rechtskräftig.