Horror-Stiefmutter im Gerichtssaal verhaftet

Frau (47) schlug minderjährigen Stiefsohn mit Gürtel, Kochlöffel und Pfanne. Jahrelang.
Feldkirch Die Tränen fließen bei der 47-jährigen rumänischen Angeklagten wie auf Knopfdruck, als sie im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft anhört.
Der öffentliche Ankläger Andreas Hartmann trägt vor: „Sie hat das Verbrechen der Gewaltausübung gegen Minderjährige begangen, indem sie ihren Stiefsohn zwei bis drei Mal wöchentlich ohrfeigte und mit einem Kochlöffel, einer Pfanne und einem Gürtel schlug.“
Die Vorfälle zogen sich über einen Zeitraum von zwei Jahren hin. Erst in Holland, dann in Vorarlberg. Es begann, als das Kind acht Jahre alt war.
Die Angeklagte zeigt sich nur teilweise geständig. „Ich habe ihn nur mit der Hand geschlagen“, beteuert sie. Weil er frech und schmutzig gewesen sei und nicht lernen wollte.

Prügel hatten Methode
Doch drei als Zeugen befragte Lehrerinnen zeichnen ein anderes Bild. Der Bub habe lernen wollen, sei artig und von fröhlicher Natur gewesen. Zumindest als er sich in der Schule befand. Doch wenn das Wochenende oder Ferien bevorstanden, habe er sich gesträubt, nach Hause zu gehen. „Er hat die Wochenenden allein auf dem Schulhof verbracht. Wir dachten, da passt doch was nicht, da muss was sein“, erzählt eine Pädagogin, und: „Er sagte noch, dass Prügel seiner Stiefmutter Methode hätten.“
Bei der einstigen Einvernahme durch die Polizei hatte die Rumänin noch ausführlicher zu den Vorwürfen Stellung genommen. Vor Gericht sagt sie, dass die Dolmetscherin damals falsch übersetzt habe. Worauf der Staatsanwalt bemerkt: „Ein Klassiker.“
„Der Bub hat mich nie gemocht und alles erfunden“, wirft die Angeklagte noch ein. Ein weiterer 20-jähriger Stiefsohn der 47-Jährigen wird zur Einvernahme in den Saal geladen. Doch er verweigert die Aussage. Was er auch darf.

Bibelzitat
Dann zitiert Strafverteidiger Martin Kloser ein Bibelzitat: „Wer sein Kind liebt, züchtigt es.“ Und schließlich stamme seine Mandantin aus einem Land, in dem Züchtigungen normal seien. Worauf Richterin Lisa Pfeifer einwendet: „Misshandlungen von Kindern sind in Vorarlberg verboten, in Holland und auch in Rumänien.“
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Sechs Jahre Haftstrafe
Der Schöffensenat berät nur eine halbe Stunde. Dann spricht er die Angeklagte in allen Punkten für schuldig. Die Vorwürfe bezüglich der Prügel mit Kochlöffel, Pfanne und Gürtel schließt er allerdings aus, weil sie für Vorarlberg nicht konkret gesichert seien. Dies sei jedoch definitiv in Holland geschehen.
Die Strafe: sechs Jahre Gefängnis unbedingt. Anwalt Kloser meldet dagegen alles an, was an Rechtsmittel möglich ist. Also volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde.
Vor dem Gerichtssaal wartet bereits die verständigte Polizei. Der Senat beschließt die sofortige Verhaftung der Verurteilten. Unter anderem wegen Fluchtgefahr. Sie wird anschließend in ein Einsatzfahrzeug verfrachtet und abtransportiert. Vorher umarmt sie noch ihren älteren Stiefsohn.
