Versuchter Mord mit Messer: So hoch fiel die Strafe aus

VN / 18.12.2023 • 13:48 Uhr
Der Angeklagte vor dem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. <span class="copyright">Vn/gs</span>
Der Angeklagte vor dem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Vn/gs

Die Tat war heimtückisch und brutal. Dementsprechend fiel das Urteil aus.

Feldkirch Am Abend des 8. Jänner dieses Jahres versetzte ein 31-jähriger syrischer Küchengehilfe in einer Mitarbeiterwohnung eines Hotels in Mellau mit einem Küchenmesser einem nigerianischen Arbeitskollegen einen Stich in den Bauch. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste im Krankenhaus notoperiert werden.

Angebliche Notwehr

Bei seiner ersten Einvernahme durch die Polizei wollte sich der Syrer an nichts erinnern. Doch die folgenden Monate in Untersuchungshaft halfen seinem Gedächtnis offensichtlich auf die Sprünge. Zumindest konnte er sich in der ersten Hauptverhandlung am 8. November am Landesgericht Feldkirch an überraschend viele Details erinnern. Seine Verantwortung damals: „Ich bin unschuldig.“

Er habe aus Notwehr zugestochen, beteuerte er. Grund für die Auseinandersetzung seien Schulden des Nigerianers bei ihm gewesen. Dieser wäre im Zimmer mit einem Skistock auf ihn losgegangen. Daraufhin hätte er sich wehren müssen. Mit einem Messer.

Eine andere Version

Eine völlig andere Geschichte erzählte jedoch sein Opfer als Zeuge vor Gericht. Vielmehr sei eine im Zimmer anwesende Kurdin das ausschlaggebende Motiv des Angreifers gewesen. Die Frau schürte die Wut des Syrers. Weil sie sich als Muslimin im Zimmer eines Christen aufgehalten hatte, schilderte der Zeuge.

Bei der Fortsetzung des Prozesses bleibt der angeklagte Syrer dabei, unschuldig zu sein. Sein Verteidiger springt für ihn in die Bresche, indem er versucht, seinem Mandanten damalige Unzurechnungsfähigkeit zu attestieren. Immerhin habe er vor dem Tatzeitpunkt Kokain, sechs Flaschen Bier und eine Flasche Wein konsumiert. Der Anwalt beantragt diesbezüglich eine Ergänzung zum psychiatrischen Gutachten. Doch der Antrag wird abgelehnt.

Dem Geschworenensenat ging es vor allem um zwei Eventualfragen. Hatte der Angeklagte damals in Tötungsabsicht gehandelt oder aus Notwehr?

17 Jahre Haftstrafe

Letztere Frage beantworteten die acht Geschworenen mit allen Stimmen mit Nein. Die Laienrichter waren überzeugt, dass es sich um einen versuchten Mord gehandelt habe. Richter Martin Mitteregger verkündete das Urteil: 17 Jahre Gefängnis unbedingt, eine noch offene, einst auf Bewährung ausgesprochene Haftstrafe von sechs Monaten wurde widerrufen. Mildernd war nur eines: Dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Als erschwerend wurde hingegen unter anderem der rasche Rückfall und die heimtückische Tat gewertet. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit.                                              

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