13-fachen Millionär brutal attackiert und erpresst

Täter für Überfall mit Elektroschocker zu Haftstrafe verurteilt.
Feldkirch Die Zahl Dreizehn – für die einen eine Glückszahl, für andere verheißt sie Unglück. Wie im Falle des Opfers, um das es beim Prozess am Landesgericht Feldkirch geht. Übrigens die zweite Verhandlung in dieser Causa.
Gewinn am Heiligen Abend
Ein Mann, einst alles andere als reich, gewann ausgerechnet zu Weihnachten, dem 24. Dezember 2023, durch Online-Glücksspiele 13 Millionen Euro. Anfang Jänner 2024 wurde das Geld per Onlineüberweisung in mehreren Buchungen auch ausbezahlt. Was dann kam, war allerdings alles andere als ein Glücksfall: Ein nun angeklagter türkischstämmiger Dornbirner bot sich an, den Gewinner vor allfälligen Anfeindungen zu schützen. Nicht umsonst, sondern gegen ein Entgelt von 500.000 Euro. Der Gewinner reagierte jedoch nicht auf die gestellten Kontaktanfragen oder Schutzangebote. Laut Verteidiger Clemens Achammer und German Bertsch ging es um etwas anderes. Der Angeklagte habe dem Gewinner freundschaftlich geraten, einen Teil für einen türkischen Verein zu spenden. Von “Schutzgeld” also keine Rede.
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Überfall in Tiefgarage
Als der Gewinner Mitte März vergangenen Jahres gegen 3.30 Uhr nach einem Cafébesuch nach Hause fuhr, wurde er beim Aussteigen aus seinem Pkw in der Tiefgarage von einem Mann mit Sturmmaske von hinten überfallen. Einer der Täter setzte einen Elektroschocker ein und schockte ihn mehrfach damit. Dem Opfer, so die Staatsanwaltschaft, gelang es, dem Angreifer die Sturmmaske herunterzureißen und so die Gesichtszüge des Täters zu erkennen. Immer wieder seien Elektroschocks erfolgt, schildert das Opfer beim Prozess. “Eine Person braucht nicht so viel Geld, nimm 700.000 Euro in deinem Auto mit, wir finden dich und du gibst uns dieses Geld”, schildert das der Mann die Forderung der Erpresser. Bei Verständigung der Polizei würden sie ihn töten, so die weitere Drohung.
Drei Jahre Haftstrafe
Das Opfer erkannte den nun vor Gericht stehenden 54-jährigen Beschuldigten eindeutig an der Stimme. Immerhin kannten die beiden sich aus einem türkischen Café, sie hatten einst miteinander musiziert. Die Verteidigung ist überzeugt, dass das Opfer im Schock die Stimme verwechselt haben muss. Außerdem, so Achammer, habe sein Mandant im Sommer 2023 einen Herzstillstand erlitten und einen Herzschrittmacher bekommen. Weiters leide er an einer Beeinträchtigung aufgrund von Kinderlähmung. Sich in einen Zweikampf einzulassen, hätte er nie gewagt.
Der Schöffensenat ist jedoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Als Beweis liegt unter anderem die Handyauswertung des Angeklagten vor. Darin wurde – zwar verschlüsselt, aber doch eindeutig nachvollziehbar – die Tat minutiös geplant und das Opfer regelrecht abgepasst. Der 45-jährige Komplize ist übrigens noch auf der Flucht und wird mittels europäischen Haftbefehls gesucht. Der Angeklagte wird wegen Erpressung, Körperverletzung und Raubes zu drei Jahren Haft verurteilt. Opferanwalt Hamit Öztürk erwirkt für das verletzte Opfer ein Teilschmerzensgeld von 300 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.