In der Arrestzelle Polizisten gedroht: „Ich mach’ dich hin!“

VN / 19.12.2023 • 16:45 Uhr
Der Angeklagte vor Richter Martin Mitteregger: „Hatte einen epileptischen Anfall." <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Angeklagte vor Richter Martin Mitteregger: „Hatte einen epileptischen Anfall." vn/gs

Wie ein amtsbekannter Randalierer ein Revier auf den Kopf stellte.

Feldkirch Es begann mit einem Notruf, ausgehend von einem Bludenzer Cafe. Ein Mann würde dort toben. Eine Polizeistreife fuhr hin und stellte den Wütenden zur Rede, worauf er das Lokal verließ. Doch nur um wenig später wieder dorthin zurückzukehren. Um erneut zu randalieren. Diesmal packten ihn die Beamten. Der 51-Jährige wehrte sich, doch die Polizisten sahen von einer Festnahme ab.

Auf freien Fuß gesetzt, stürmte der Zornentbrannte regelrecht die Polizeiinspektion Bludenz. Ausgerechnet er wollte dort Anzeige erstatten. Gegen einen Beamten, weil dieser ihn bei der vorhergehenden Amtshandlung angeblich am Finger verletzt hätte.

Polizeiinspektion Bludenz: Hier eskalierte die Situation mit dem „Anzeiger". <span class="copyright">BFI</span><br>
Polizeiinspektion Bludenz: Hier eskalierte die Situation mit dem „Anzeiger". BFI

In der Inspektion geraucht

Dabei gebärdete sich der Mann gegenüber einem Revierinspektor dermaßen rabiat, dass er aus der Inspektion verwiesen wurde. Dieser Aufforderung kam er jedoch partout nicht nach. Stattdessen zündete er sich in den Räumlichkeiten eine Zigarette an. Damit war das Maß voll. Die Beamten verfrachteten den Widerspenstigen in eine Arrestzelle, wo er weiter tobte. Und nach einem Arzt verlangte.  

Außerdem drohte er einem Inspektor mit den Worten: „Ich bring di um, i mach di hi!“ und „I find di und bring di um!“ Was eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge hatte.

Im Polizeikotter in Gewahrsam genommen, tobte und randalierte der Mann weiter. <span class="copyright">symbol/vn/steurer</span>
Im Polizeikotter in Gewahrsam genommen, tobte und randalierte der Mann weiter. symbol/vn/steurer

„Epileptischer Anfall”

Angeklagt wegen gefährlicher Drohung, muss sich der gebürtige Kärntner später am Landesgericht Feldkirch gegenüber Richter Martin Mitteregger verantworten. Dabei weiß er nicht, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennen soll, denn: „Ich hatte damals einen epileptischen Anfall und kann mich nicht wirklich erinnern, was geschah.“

Ein epileptischer Anfall? Das mag Richter Mitteregger dem bereits achtfach vorbestraften Angeklagten nicht so recht glauben. Schon allein deshalb, weil es bei der damaligen Untersuchung des Beschuldigten durch einen Arzt keinerlei Hinweise auf dieses Leiden gab.

Alkohol und Frust

„Ich denke, Ihr Verhalten war vielmehr dem Alkohol und sonstiger Frustration geschuldet“, sagt der Richter und wirkt beruhigend auf den Angeklagten ein: „Ich kann Ihnen sagen, dass Sie als freier Mann in den Gerichtssaal gekommen sind und ihn auch als freier Mann verlassen werden. Denn Ihre Drohungen waren sicherlich nicht so mörderisch gemeint, wie sie geklungen haben.“

Noch einmal damit konfrontiert, dass es sich bei dem epileptischen Anfall wohl nur um eine Schutzbehauptung handelte, erwidert der 51-Jährige: „Okay, machen wir’s kurz.“

Das Urteil wird im Sinne der Anklage gefällt. Unbedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen a‘ vier Euro wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung, also 1200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 51-Jährige verabschiedet sich vom Richter mit einem lauten „Tschüss“.