Kaffeeautomat geknackt: dreieinhalb Jahre Haftstrafe

Für eine massive Vorstrafenbelastung zollte ein 29-jähriger Einbrecher einen hohen Tribut.
Feldkirch „Wissen Sie, wie viele Vorstrafen Sie haben?“, fragt Richterin Lisa Pfeifer bei der Verhandlung am Landesgericht den Angeklagten.
„Viele. Ich glaube 17“, erwidert der 29-Jährige.
„Das ist richtig, bei sechs davon handelt es sich um Zusatzstrafen, die restlichen elf sind in ihrem Strafregister eingetragen“, stellt die Richterin klar.
Unverbesserlich
Der beschuldigte Vorarlberger scheint ein unverbesserlicher Rechtsbrecher zu sein. Er ist altbekannt bei Gericht. Einmal mehr ist er wegen Einbruchsdiebstahls angeklagt. Drei Mal brach er mit einem Schraubenzieher Kaffeeautomaten auf, doch nur einmal erbeutete er dabei 120 Euro. Bei der Gelegenheit ging er noch zu einem Kühlschrank und stahl daraus einen Sechserträger Bier.
Der Mann selbst kann sich nicht erinnern, wie oft er bei seinen Einbrüchen Automaten aufbrach. „Es gibt drei Videos von Überwachungskameras, die Ihre Taten aufgenommen haben. Klingelts jetzt bei Ihnen?“, hilft ihm die Richterin auf die Sprünge. „Eigentlich nicht“, kommt als Antwort.
Als er nach seiner Beschäftigung vor der Untersuchungshaft gefragt wird, erwidert der Angeklagte: „Arbeitslosengeldbezieher.“
Als Schadenswiedergutmachung habe er dem Besitzer der Kaffeeautomaten 130 Euro überwiesen, also sogar zehn Euro zu viel. Der Geschädigte ist als Zeuge im Verhandlungssaal anwesend. Reumütig entschuldigt sich der 29-Jährige mit Handschlag bei ihm.
Einschlägige Tatwiederholung
Nach kurzer Überlegung fällt die Richterin das Urteil. Der Angeklagte wird im Sinne des Strafantrags wegen Einbruchsdiebstahls zu sage und schreibe dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Begründung gibt die Richterin an, dass sich der 29-Jährige im Rückfall befand. „Bei dieser einschlägigen Tatwiederholung ist eine hohe unbedingte Haftstrafe zwingend notwendig“, sagt Pfeifer.
Der Verurteilte scheint wenig überrascht zu sein über das Ausmaß der Gefängnisstrafe, erbittet sich jedoch drei Tage Bedenkzeit.