Auf Raubzug im ganzen Land: Fünf Jugendliche vor Gericht

Bisher jedoch nur eine Verurteilung wegen Raub, Nötigung und Kinderpornografie.
Feldkirch Noch blutjung und schon mit schweren Delikten konfrontiert: Die fünf Angeklagten im Alter zwischen 14 und 17 Jahren stammen aus dem Irak, aus Lybien, Tschetschenien, Bulgarien und Russland. Vier von ihnen sind noch Schüler, der Fünfte im Bunde auf Arbeitssuche. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch werden ihnen von Staatsanwältin Konstanze Manhart die Verbrechen des schweren Raubes, der Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und Verleumdung vorgeworfen.
So sollen die Jugendlichen im Tatzeitraum von Februar bis Ende August 2023 in Bregenz, Hard, Lustenau, Bürs, Bregenz und in einem Regionalzug andere Jugendliche zur Herausgabe von Bargeld genötigt haben. Mit Schlägen und Drohungen.
“Ich stech’ dich ab”
Auch das Delikt des schweren Raubes ist mit im Spiel. Einer der Beschuldigten habe laut Anklage unter Vorhalt eines Messers einen anderen Jugendlichen mit im Bürser Zimbapark mit der Drohung „Ich stech‘ dich ab“ in einem Fall um 50 Euro erleichtert. Mit Drohungen sollen von den Angeklagten noch weitere Opfer in einem McDonald-Restaurant im Vorarlberger Unterland „abgezogen“ (so einer der Angeklagten) worden sein.

“Liebestextbrief”
Dann war da noch der Vorwurf der Verbreitung pornographischen Materials. Einer der Angeklagten gibt zu, Nacktfotos von einer Schülerin, die sich noch im Kindesalter befindet, angefertigt zu haben. Dass er die Aufnahmen gemäß der Anklage weiter versendet habe, streitet der Beschuldigte jedoch ab. Er habe die Bilder lediglich im Rahmen eines „Liebestextbriefes“ geschossen, danach aber sofort gelöscht, beteuert er. Zeugen behaupten jedoch bei ihrer Einvernahme, dass die Fotos im Schulhof herumgezeigt worden seien.
Überhaupt zeigen sich die fünf Jugendlichen gegenüber dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nussbaumer nur teilweise geständig. Zum Teil aber auch gar nicht. Vor allem, was die Vorwürfe des schweren Raubes betrifft. Keiner von ihnen will etwas davon wissen. Schon gar nicht, dass dabei ein Messer verwendet worden sei. „Ich besitze gar kein Messer“, sagt der junge Lybier, dem die Taten konkret vorgeworfen werden.
Einige der Angeklagten sollen Jugendlichen in einem Zug „Airpods“ abgenötigt haben. Das geben sie zwar zu, doch verniedlichen gleichzeitig: „Ich habe mir die Airpods nur ausgeborgt und vergessen, sie zurückzugeben“, sagt einer von ihnen.
Abgesonderte Einvernahmen
Die Zeugenaussagen der zahlreichen angeblichen Opfer vor Gericht klingen erwartungsgemäß anders. Sie entsprechen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Soweit sich die Zeugen selbst daran erinnern können (oder wollen?). Denn jene, die Opfer im McDonalds geworden sein wollen, fordern ihre Einvernahme vor Gericht in Abwesenheit der Angeklagten. Aus Furcht. Die Beschuldigten werden deshalb kurzfristig aus dem Saal verwiesen.
Bedingte Freiheitsstrafe
Der Prozess zieht sich. Mehrere Zeugen müssen noch geladen werden. Bei vier Angeklagten wird die Verhandlung deshalb vertagt. Jener Beschuldigte, der die Nacktfotos verschickte, wird wegen Raub, Nötigung und Kinderpornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten und einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro verurteilt.