Mit erst 16 Jahren schon zum zweiten Mal vor Gericht

Der Angeklagte soll mehrfach gestohlen – zum Opfer wurde auch seine Oma – und einen Busfahrer verletzt haben.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch „Ich werde dir in diesem Verfahren im Rahmen des Möglichen noch eine letzte Chance geben“, stellt Richter Martin Mitteregger bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch klar. Bereits im vergangenen Juli war der junge Angeklagte schon einmal vor Gericht einschlägig verurteilt worden. Nach nur dreieinhalb Monaten brach er die Probezeit und wurde wieder straffällig.
Attacke auf Busfahrer
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfachen Diebstahl und Körperverletzung vor. Im November habe er unter Drogeneinfluss mit einem Schirmständer mehrmals Zigarettenautomaten in Bregenz und Altach aufgebrochen und Tabakwaren im Wert von mehreren Hundert Euro geklaut. Zudem habe er mit der Kreditkarte seiner Großmutter, die er ihr entwendet hatte, 570 Euro abgehoben.
Ebenfalls im Drogenrausch soll der Jugendliche in Feldkirch einen Busfahrer in den Schwitzkasten genommen und ihn zu Boden gebracht haben. Das Opfer erlitt Prellungen im Nackenbereich.
Entschuldigungsbriefe
Der 16-Jährige zeigt sich umfassend geständig und reumütig. Er hält vier Briefe in der Hand. Es handelt sich dabei um Entschuldigungsbriefe, die er für alle Opfer geschrieben hat. Außerdem habe er gemeinsam mit seinem Bewährungshelfer einen Zukunftsplan entworfen: Er möchte den Kontakt zu seinen jetzigen Freunden abbrechen, eine Malerlehre beginnen und den Pflichtschulabschluss nachholen. Zusätzlich liege es ihm am Herzen, eine ambulante Suchtberatung durchzuführen: „Ich möchte einfach ein geregeltes Leben ohne Drogen führen“, sagt er.
„Kein Krimineller“
Die Staatsanwältin erklärt, dass die zahlreichen Vergehen schwer wiegen, da der Angeklagte kurz nach seiner Verurteilung wieder straffällig wurde. Edgar Veith, der Anwalt des Beschuldigten, meint, dass sein Mandant per se kein Krimineller ist, sondern nur ein massives Drogenproblem habe. Er gehöre daher nicht in eine Justizanstalt, sondern brauche in erster Linie familiäre Unterstützung. „Die Mama hat mir gesagt, sie gibt mir tausend Chancen, bis ich 18 Jahre alt bin“, sagt der Angeklagte. Nun kommt es zum Urteil des Richters.
Acht Monate Haft
Richter Martin Mitteregger verurteilt den Jugendlichen im Sinne der Anklage zu acht Monaten Haft und 360 Euro Schmerzensgeld. Das Geld seiner Großmutter habe er ihr mittlerweile zurückgezahlt, versicherten der Beschuldigte und seine Mutter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.