Alkoholiker im Vollrausch trat Polizisten

VN / 16.01.2024 • 17:10 Uhr
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Der Angeklagte wurde während seiner Zeit auf Bewährung rückfällig. VN/MMH

Ein 53-Jähriger soll sich im stark alkoholisierten Zustand massiv gegen zwei Polizisten gewehrt und einen dabei leicht verletzt haben.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch Am 13. Oktober vergangenen Jahres wurde der Beschuldigte aufgrund seiner blutenden Nase ins Landeskrankenhaus gebracht. Im Rettungswagen habe er sich stark gegen die Polizei gewehrt. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch gibt der deutsche Staatsbürger vor Richter Christoph Stadler an, er könne sich nicht an den Vorfall erinnern.

Laut Aussagen von vier Polizeibeamten sei er damals stark alkoholisiert gewesen. „Das ist eigentlich ein Dauerzustand bei ihm“, sagt einer der Zeugen und schildert, dass der Angeklagte der Polizei bekannt sei. Auch bei anderen Einsätzen sei er häufig betrunken angetroffen worden.

Tritte nach Polizisten

Der 53-Jährige musste auf der Fahrt ins Spital festgehalten werden. Er versuchte sich zu wehren, indem er wild um sich trat. Dabei soll er einen Polizisten am Oberschenkel getroffen und leicht verletzt haben. Der Angeklagte behauptet, er bewege sich oft komisch, wenn er betrunken sei, und diese Bewegungen könne man missverstehen.

Lange Liste an Vorstrafen

Während der Verhandlung schweift der Deutsche immer wieder vom Thema ab. Unter anderem räumt er ein, dass es wenig Polizisten gebe, die er mag. Auf die Frage des Richters zu Beginn der Verhandlung, ob er schon einmal verurteilt worden sei, antwortete er: „Ständig, aber nur wegen der Stadtpolizei“. Unter anderem wurde er schon wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, Alkohol am Steuer und schwerer Körperverletzung verurteilt.

Rückfall nach zwei Monaten

Eine der Vorstrafen lag zum Zeitpunkt dieses Vorfalls keine zwei Monate zurück. Der 53-Jährige wurde bei dem vorherigen Vergehen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit dem Vergehen im Oktober brach er diese Probezeit.

Alkoholsucht als Problem

Der Angeklagte sieht ein, dass seine Alkoholsucht ein großes Problem darstellt. Da er nicht krankenversichert sei und Schulden in unbekannter Höhe habe, könne er keine Entzugstherapie machen, erklärt er. Es wird aber auch deutlich, dass er sich bewusst gegen die Staatsgewalt gewehrt hatte und dies wieder tun würde. Als der Richter ihm die Möglichkeit bietet, noch etwas zu sagen, möchte der Beschuldigte wissen, wo er Polizisten anzeigen könne.

Der Richter erklärt den Angeklagten für schuldig. Er erhält eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hinzu kommen acht Monate der vorherigen Bewährungsstrafe, die widerrufen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.