Ehefrau im Keller eingesperrt und gefoltert

VN / 24.01.2024 • 18:30 Uhr
Der Prozess gegen den Iraker (r.) am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">VN/MMH</span>
Der Prozess gegen den Iraker (r.) am Landesgericht Feldkirch. VN/MMH

34-Jähriger schlug seine Frau mehrmals und würgte sie, bis sie bewusstlos wurde.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch „Sie dachte, sie überlebt diese Nacht nicht mehr“, sagt eine Zeugin vor Richter Theo Rümmele bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch aus. In der Horrornacht im vergangenen April soll der Angeklagte seine Ehefrau für fünf Stunden im Keller ihrer Wohnung in Hörbranz eingesperrt und sie dort schwer verletzt haben.

Todesdrohung mit Messer

Der Iraker habe sie mit einem 20 Zentimeter langen Messer bedroht und mehrmals geschlagen. Er habe seine Frau zwei Mal gewürgt, woraufhin sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Sie hatte daraufhin unter anderem eine blutende Lippe, eine Beule am Kopf und Blutergüsse im Schulterbereich erlitten, wie in einem Amtsvermerk der Polizei festgehalten wurde.

Die Sicht einer Zeugin

Zeugin ist eine Cousine des Angeklagten und eine gute Freundin seiner Frau. Sie erlebte diesen Vorfall indirekt mit. In der Nacht des 8. Aprils 2023, als sich die Tat ereignet haben soll, sei ihr Cousin gegen Mitternacht in ihre Wohnung gekommen. Er habe auf ihrem Handy die Nummer seiner Frau gelöscht, weil sie keinen Kontakt mehr zu ihr wollte, wie er behauptet. Später habe das Opfer sie unter einer anderen Telefonnummer angerufen, um ihr die Ereignisse zu schildern.

Gehäufte Gewalttaten

„Ich habe gesehen, wie er sie geschlagen hat“, sagt sie und schildert weitere Gewaltübergriffe ihres Cousins. Einmal, als sie mit ihrer Tochter bei dem Ehepaar zu Besuch gewesen sei, sei der Angeklagte ohne einen ersichtlichen Grund ausgerastet. Er soll seine Ehepartnerin an den Haaren gezogen und sie mit Geschirr beworfen haben.

Daraufhin ist die Freundin des Opfers zu den Nachbarn gerannt und bat sie, die Polizei zu rufen. „Sie hat so Angst vor ihm gehabt, dass sie der Polizei nicht viel gesagt hat, und er wurde nach einem Tag freigelassen“, schildert die Zeugin.

Forderung nach Schmerzensgeld

Die Privatbeteiligtenvertreterin des Opfers fordert ein Schmerzengeld in Höhe von 4200 Euro. Die Frau des Angeklagten leide neben den mittelschweren körperlichen Schmerzen auch unter psychischen Folgen, nachdem sie für mehr als vier Jahre von ihrem Ehemann missbraucht worden war. Außerdem fordert sie ein Kontaktaufnahmeverbot.

Der Schuldspruch

Der 35-Jährige wird von Richter Theo Rümmele schuldig gesprochen. Wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung wird er zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen à vier Euro, insgesamt 1680 Euro. Davon wird die Hälfte bedingt nachgesehen. Der Verurteilte muss außerdem 2000 Euro Schmerzengeld an das Opfer zahlen.