16-Jähriger kündigte Amoklauf in Schule an: So urteilte das Gericht

VN / 25.01.2024 • 13:40 Uhr
Der junge Angeklagte musste sich vor Richter Martin Mitteregger seiner Verantwortung stellen. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der junge Angeklagte musste sich vor Richter Martin Mitteregger seiner Verantwortung stellen. vn/gs

Jugendlicher versetzte mit Gewalt und gefährlicher Drohung Dornbirner Mittelschule in Aufruhr.

Feldkirch Es war im November 2022, als in Dornbirn Haselstauden beinahe der Ausnahmezustand herrschte. Nachdem ein 16-jähriger Burgenländer dem Direktor der dortigen Mittelschule telefonisch einen Amoklauf angekündigt hatte, wurde die Schule evakuiert. Das Einsatzkommando Cobra durchstöberte jeden Winkel des Gebäudes, die Polizei errichtete Straßensperren, Schüler und Eltern waren geschockt und teilweise sogar traumatisiert.

Für den überführten jugendlichen Täter in Burgenland ging die Angelegenheit jedoch weit weniger dramatisch aus: Er galt einem psychiatrischen Gutachten zufolge als unzurechnungsfähig. Worauf das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und er straflos ausging.

Dasselbe am selben Ort

Ein Jahr später, es war im Herbst 2023, wiederholte sich in derselben Schule ein ähnliches Szenario. Auch wenn es nicht dieselben spektakulären Folgen hatte. Ein 16-jähriger Schüler rastete aus. Er versetzte einer Mitschülerin Faustschläge gegen den Oberarm. Dann schrie er herum, dass er am nächsten Tag einen Amoklauf in der Schule veranstalten und alle erschießen würde. Schüler und Lehrer wurden in Furcht und Unruhe versetzt und erstatteten Anzeige gegen den Jugendlichen.

“Genervt und unzufrieden”

Nun angeklagt wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung, muss sich der gebürtige Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch vor Richter Martin Mitteregger seiner Verantwortung stellen. Doch er ist schweigsam. Seine Verteidigerin übernimmt für ihn das Wort. „Mein Mandant war in der Vergangenheit genervt und unzufrieden, weil er Probleme mit seinen Mitschülern hatte. Aber er hatte nie wirklich beabsichtigt, seine Drohung in die Tat umzusetzen.“

Doch Richter Mitteregger und Staatsanwalt Manfred Bolter können den Versuch der Rechtsanwältin, die damalige Drohung des jungen Angeklagten ins Harmlose zu relativieren, nicht nachvollziehen. „Es kommt hier nicht auf die Drohung allein an, sondern auf deren Außenwirkung“, wie Bolter betont.

25 Stunden Sozialarbeit

Da bricht der Beschuldigte selbst sein Schweigen und sagt: „Ich bekenne mich nicht schuldig, weiß aber, dass ich nicht sehr klug war.“ Angesichts der sonstigen Unbescholtenheit des jungen Angeklagten sieht der Richter in diesem Fall noch von einer strafrechtlichen Verurteilung ab.

Der Jugendliche wird zu 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb der nächsten fünf Monate verdonnert. Der 16-Jährige und auch der Staatsanwalt sind mit dieser Entscheidung einverstanden. So wirkten sich die Folgen für den Beschuldigten gleich jenen wie für seinen burgenländischen “Vorgänger” für ihre Tat recht bescheiden aus.

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