Security-Mitarbeiter am Dornbirner Bahnhof mit Messer bedroht

34-Jähriger zückte am Dornbirner Bahnhof Taschenmesser, weil er in Ruhe gelassen werden wollte.
Von Mia Hämmerle
FELDKIRCH Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte soll im August vergangenen Jahres auf einer Bank am Bahnhof trotz eines Verbots Alkohol getrunken und eine Zigarette geraucht haben. Zwei Security-Mitarbeiter sagen als Zeugen aus, sie hätten ihn aufgefordert, das Rauchen und Trinken zu unterlassen. Der Beschuldigte habe daraufhin ein Taschenmesser gezückt und es in die Richtung der Sicherheitsmitarbeiter gerichtet.
Stichversuch
Diese hielten ihn dann an den Armen fest und brachten ihn zur Busbahnhofsinsel. Auf dem Weg dorthin soll der Oberländer versucht haben, den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit dem Messer in den Oberschenkel zu stechen. “Ich bin dem gerade noch ausgewichen”, erzählt der ÖBB-Sicherheitsmann. Die beiden Securitys brachten den Angeklagten zu Boden, bis die Polizei eintraf.
“Wollte nur Angst machen”
Der 34-Jährige sagt, er hätte ihnen lediglich Angst machen wollen, damit sie ihn in Ruhe lassen. Er habe an dem Tag Probleme in der Firma gehabt und danach “Bier und ein paar Schnäpsle getrunken”. Der Beschuldigte behauptet auch, dass er das Messer erst rausgeholt habe, nachdem die beiden Mitarbeiter ihn weggezerrt hatten und er ihnen mehrmals sagte, sie sollen ihn in Ruhe lassen.
Laut Angaben des Beschuldigten habe er dem Opfer das Messer entgegengestreckt und möglicherweise leicht gefuchtelt. An das könne er sich aber nicht genau erinnern: “Ich weiß nur noch, dass ich das Messer rausgeholt und ihm entgegengestreckt habe. Dann hatte ich einen Filmriss.” Die Polizei stellte fest, dass er mit 2,22 Promille stark alkoholisiert war.
Reumütig
Ihm sei bewusst, dass das Ganze auch anders hätte ausgehen können. Er hatte zwar nicht die Absicht, mit dem Messer zu treffen, hätte aber trotzdem jemanden schwer verletzen können. Er sei jedenfalls sehr froh, dass das nicht passiert ist und möchte in Zukunft weniger trinken, damit es nicht erneut zu solch einem Vorfall kommt.
Kein Anlass für Straftat
Es habe bei dem Vorfall keinen Grund zur Selbstverteidigung für den Angeklagten gegeben, sagt Staatsanwalt Heinz Rusch. Der Angeklagte habe aus dem nichtigen Anlass, sich nicht an das Verbot halten zu wollen, mit dem Messer agiert.
Er ist kein Messerstecher
Der 34-Jährige wird wegen versuchter Nötigung sowie versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen à fünf Euro, also insgesamt 2000 Euro, zahlen und wird zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem erhält er Bewährungshilfe und muss eine ambulante Suchtberatung durchführen.