Bewohnerin eines Obdachlosenheims missbraucht

VN / 02.02.2024 • 17:01 Uhr
Der Verurteilte bekämpft die richterliche Entscheidung, weil er sich für unschuldig hält.<strong><span class="copyright">Eckert (2)</span></strong>
Der Verurteilte bekämpft die richterliche Entscheidung, weil er sich für unschuldig hält.Eckert (2)

So hoch ist die Haftstrafe für Mann, der wehrlose Mitbewohnerin zum Sex zwang.

Feldkirch Im Jänner vergangenen Jahres kam es in einer Dornbirner sozialen Schlafstelle zu einem Zwischenfall, von dem zunächst nicht klar war, wie er einzuordnen ist. Eine 25-jährige Bewohnerin des Obdachlosenheimes gab an, von einem Mitbewohner zum Sex gezwungen worden zu sein. Der damals 36-Jährige dementierte und lieferte unterschiedliche Versionen des Tatherganges. Anklage wegen „Missbrauch einer Wehrlosen“ wurde erhoben, im September kam es am Landesgericht Feldkirch zum Prozess und nun zu einem erstinstanzlichen Urteil.

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Dieses lautete auf schuldig, dreieinhalb Jahre Haftstrafe, 4000 Euro Entschädigung für das Opfer. Doch damit will sich der mehrfach Vorbestrafte nicht abfinden, er bekämpft das Urteil, weil er sich für unschuldig hält. Staatsanwältin Julia Berchtold meldet ebenfalls Berufung an, ihr ist die Strafe zu gering.

Notlage ausgenutzt

Im Schöffenprozess steht Aussage gegen Aussage. Solange es darum geht, dass die beiden zusammen in der Teeküche des Hauses gemeinsam etwas getrunken haben, stimmen die Aussagen überein. Danach kam die Frau noch auf einen Sprung bei dem türkischen Kollegen vorbei. Beide hatten zu dem Zeitpunkt Cannabis und Alkohol konsumiert. Die beiden sprachen über Gelegenheitssex, doch die Frau wollte dieses Thema nicht in die Tat umsetzen. Plötzlich wurde ihr, vermutlich wegen der Kombination Alkohol mit Cannabis, schlecht. Sie kauerte sich in Fötusstellung auf den Boden. Diese Situation nutzte der Mann aus, legte sich auf die Wehrlose und drang in sie ein. Nach dem Missbrauch musste sich die Frau übergeben und rannte aufs WC.

Opferanwalt Surena Ettefagh betonte die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin.
Opferanwalt Surena Ettefagh betonte die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin.

Viele Widersprüche

Der Mann gibt einmal an, es habe gar keinen Geschlechtsverkehr gegeben, dann wiederum einen einvernehmlichen. Einmal ging er noch ein Kondom holen, dann wieder nicht. „Meine Mandantin schilderte hingegen widerspruchsfrei und nachvollziehbar ihre Geschichte“, betont Opferanwalt Surena Ettefagh die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin.

Und auch Richterin Silke Sandholzer ist überzeugt, dass die Frau weder übertrieben noch Dinge dazu erfunden hat. Einzig und allein die Frage zur „Wehrlosigkeit“, ob allenfalls K.o.-Tropfen im Spiel waren, bleibt zunächst offen. Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic erklärt, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Die Wirkung der Alkohol-Cannabis-Kombination lässt sich plausibel mit den Schilderungen der Frau in Einklang bringen. Und dass mit der am Boden zusammengekauerten Frau etwas nicht stimmte und sie nicht für Sex bereit war, sei für den Mann deutlich erkennbar gewesen. Auch der Versuch, das Opfer in das Milieu von „Prostitution“ zu rücken, fruchtete nicht. Der Mann wird zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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