“Er wird heute durch mich sterben”

Betrunkener behauptete gegenüber Polizei, er habe Mordankündigung wahr werden lassen.
Feldkirch Aufgewachsen ist der 45-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann in einem guten Umfeld, er ließ sich zum Raumausstatter ausbilden. „Doch dann bestimmten Alkohol und Cannabis sein Leben, er verlor seine Stelle“, erzählt Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Auch die Ehe ging in die Brüche, 2024 wurde er geschieden. Einen Therapieversuch in Maria Ebene hielt der Mann nicht durch, draußen der neue Teufelskreis: Alkohol, Cannabis und dann auch noch Kokain. Durch den Alkoholmissbrauch kommt es laut Sachverständigen häufig zu Wahnvorstellungen, am häufigsten sind Verfolgungs- und Eifersuchtswahn. Beide Formen sind bezüglich Straffälligkeit äußerst gefährlich. Auch in diesem Fall geisterten Mordfantasien im Kopf des Trinkers umher.
Sturzbetrunken
Was den versuchten Ladendiebstahl einer Flasche Whisky im Sparmarkt betrifft, war der Mann zumindest eingeschränkt zurechnungsfähig. Er wurde vom Ladendetektiv erwischt. Aber da gibt es noch etwas, was man dem Mann als gefährliche Drohung anlastet. Vor Polizeibeamten äußerte er, dass er einen Kollegen, den er von einer Baustelle her kannte, umbringen werde. „Er wird noch heute durch mich sterben“, so seine Ankündigung. In jenem Zeitpunkt, mitten in der Nacht, hatte der Angeklagte jedoch über drei Promille im Blut. „Das entspricht einem Vollrausch, hier war der Mann höchstwahrscheinlich nicht zurechnungsfähig“, so Haller.
Mord gemeldet
Ausgelöst war der Polizeieinsatz durch einen Anruf des Betrunkenen worden. Er meldete der Landesleitzentrale, er stehe am Bahnhof in Lauterach und er wolle einen Mord gestehen. Beamte rückten an. Der Mann wiederholte, dass er jemanden in Thüringen getötet habe und fügte hinzu, derjenige habe es verdient.
Anschließend stellte sich heraus, dass er den Genannten verdächtigte, dass dieser mit seiner Ex-Frau geschlafen habe. An dieser Geschichte war überhaupt nichts dran, es gab keine Affäre und keinen Sex. Der Betrunkene – und das ist laut Haller sehr typisch – unterlag einer Eifersuchtswahnvorstellung und hielt diese Geschichte für wahr. Bezüglich dieser „Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ ergeht also ein Freispruch. „Ich wurde an diesem Tag gekündigt, ich musste nach einem Kieferbruch Morphium nehmen, dazu der Alkohol, ich war völlig ‚zugedonnert‘“, so der Angeklagte. Über den bereits mehrfach Vorbestraften werden zehn Monate Haftstrafe verhängt, zwei hat er bereits in U-Haft abgesessen und die restlichen kann er statt im Gefängnis in einer entsprechenden Entzugsanstalt verbringen. „Diese Form des Entzuges hat gute Erfolge“, so Haller. Das Urteil ist rechtskräftig.