19-Jährige zerschnitt ihrem Ex-Freund mit einer Glasscherbe das Gesicht

VN / 13.02.2024 • 16:00 Uhr
Die Angeklagte zeigte sich vor Richterin Tagwercher geständig. <span class="copyright">VN/MMH</span>
Die Angeklagte zeigte sich vor Richterin Tagwercher geständig. VN/MMH

Junge Frau schlug ihrem ehemaligen Partner auch mit einer Bierflasche auf den Kopf und versuchte, ihn mit einem Messer zu stechen.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch „So böse es auch klingt, ich habe versucht, auf ihn einzustechen”, gibt die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zu. Alkohol, Trennung und Emotionen waren im Spiel, als die 19-Jährige auf ihren Ex-Freund losging. Sie bekennt sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher schuldig.

Frusttrinken nach Beziehungsaus

Die Tat ereignete sich gegen 3 Uhr in der Nacht des 23. September vergangenen Jahres. Nachdem ihr Partner sich von ihr getrennt hatte, trank die Beschuldigte aus Frust im Verlauf des Nachmittags und Abends fast eine ganze Flasche Vodka. Am Abend war sie dann bei Bekannten, wo sie wieder auf ihren Freund traf. Das ehemalige Paar wollte über die Trennung reden und die beiden gingen dazu in das Zimmer eines Freundes.

Dort ist das Gespräch wohl schnell ausgeartet und die beiden begannen zu streiten. Die Angeklagte soll dann eine herumstehende Bierflasche am Kopf ihres Ex-Freundes zerschlagen haben. Mit einem Gemüsemesser habe sie versucht, auf ihn einzustechen, wie sie gegenüber der Polizei zugab.

Riesige Narbe im Gesicht

Mit der Scherbe eines Spiegels, der im Verlauf des Streits wohl kaputt gegangen war, schnitt die 19-Jährige ihren Ex-Partner ins Gesicht und verletzte ihn damit schwer. Dieser habe eine sehr große Narbe, gibt seine Privatbeteiligtenvertreterin Eva Müller an. Anfangs habe der 23-Jährige auch unter Schlafstörungen gelitten und etwa zwei Monate lange Schmerzen gehabt. „Er hat zu mir gesagt, er hat Angst, dass so etwas noch einmal passiert”, sagt Müller über das Opfer.

Wieder versöhnt

Die junge Beschuldigte wird von niemand anderem als der Mutter des Opfers begleitet. Sie sei wieder mit ihrem Ex-Lebensgefährten zusammen gekommen, nachdem sie sich bei ihm entschuldigt habe, erzählt die unbescholtene Angeklagte. Sie wohne nun auch bei ihrem Freund und dessen Eltern.

Die 19-Jährige wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à vier Euro (insgesamt 1440 Euro) verurteilt. Das entspricht umgerechnet der Mindeststrafe von zwei Jahren Haft. Außerdem muss sie 3000 Euro Schmerzengeld an ihren Freund zahlen.

Haftstrafe zu streng

Zum gefällten Urteil sagt Richterin Tagwercher: „Aus unserer Sicht wäre eine Haftstrafe, die Sie absitzen müssen, zu streng. Sie bekommen jetzt noch eine Chance.” Milderungsgründe sind die verminderte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, ihre Unbescholtenheit, ihr Geständnis, und dass sie unter 21 Jahre alt ist.