Krankenschwester von Stalker terrorisiert

VN / 23.02.2024 • 13:28 Uhr
Gericht
Das Opfer, eine 35-jährige Krankenschwester, sagte als Zeugin vor Gericht aus.

Vorarlbergerin musste aufdringlichen 59-Jährigen erst anzeigen, um ihn endlich loszuwerden.

Feldkirch Der Beruf der Krankenschwester ist anstrengend, die Patienten sind nicht immer einfach. Dennoch geht eine 35-jährige Vorarlbergerin dieser Tätigkeit im Dornbirner Krankenhaus gerne nach. Allerdings wurde sie im vergangenen Sommer von einem Ex-Patienten immens genervt. Mehr noch, der Mann machte ihr Angst.

Gericht
Der Angeklagte vor Gericht: “Wollte die Frau nicht umgarnen.” Eckert (3)

Ihre Aufforderung, seine permanenten Kontaktversuche aufzugeben, ignorierte er. Sie kennt den Stalker nur beruflich, sie ist glücklich verheiratet und trotz dieser Tatsachen ließ der Aufdringliche einfach nicht locker.

Mails, Anrufe, Blumen

Immer wieder tauchte der Mann beim Portier auf, telefonierte der Angestellten nach, ließ sich zu ihr verbinden, schrieb ihr E-Mails und schickte ihr sogar Blumen. Schließlich erstattete die Krankenschwester Anzeige, es kam zum Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Wegen beharrlicher Verfolgung angeklagt, gibt der 59-jährige Beschuldigte bei der Verhandlung an, dass er damals nur wissen wollte, ob die Krankenschwester diejenige Frau war, die er vor 14 Jahren einmal auf einem Konzert kennengelernt hatte. „Wenn ich sie am Gang draußen sehe, bin ich mir heute noch nicht sicher“, meint er vor Richter Alexander Wehinger. Ob sie seinen Blumenstrauß nicht doch mit heimnahm, will er vom Opfer im Prozess wissen. „Nein, ich habe ihn entsorgt“, antwortet die Frau.

Alexander Wehinger
Richter Alexander Wehinger sprach das Urteil gegen den Angeklagten aus.

Unheimliche Situation

Dass die Situation seinem Opfer unheimlich wurde, kann der Angeklagte nicht nachvollziehen. Doch die Frau sperrte sich ein, hatte Probleme, ihr Namensschild zu tragen, traute sich nicht mehr allein in die Stadt oder wollte nicht essen gehen. Immer hatte sie das Gefühl, „er“ beobachtet sie. „Vor allem machte mir Angst, dass er Dinge wusste, von denen ich keine Ahnung hatte, woher er sie erfuhr“, sagt die Frau als Zeugin.

Wenig einsichtig

„Ich wollte die Frau nicht umgarnen oder ihr eine Liebeserklärung machen“, versichert der Beschuldigte und: „Dass man deshalb gleich in seiner Lebensführung eingeschränkt wird und das Stalking sein soll, wundert mich schon sehr“. Schlussendlich wird der Angeklagte dennoch wegen beharrlicher Verfolgung zu einer unbedingten Geldstrafe von 360 Euro Strafe verurteilt, weitere 360 Euro gibt es auf Bewährung und 200 Euro muss er an Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.