Erschreckend: Wozu „ein Junge“ eine 12-Jährige im Chat aufforderte

23-jähriger Oberländer wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu Haftstrafe verurteilt.
Feldkirch 23 Jahre alt, arbeitslos, aber 1400 Euro monatlich von der Sozialhilfe, eine Wohnung vom Amt bezahlt und in seiner ausreichenden Freizeit eine Lieblingsbeschäftigung: Chatten via Handy mit unmündigen Mädchen.
Sexuelle Handlungen vorgenommen
Wegen Letzterem sitzt der Oberländer nicht das erste Mal als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch. Auch diesmal muss er sich deswegen verantworten. Staatsanwalt Johannes Hartmann trägt den Strafantrag gegen den Beschuldigten vor.
Die kurzen Worte des öffentlichen Anklägers sind erschütternd: „Der Angeklagte hat über sein Handy mit einem 12-jährigen Mädchen gechattet und es zu sexuellen Handlungen für Videos aufgefordert. Die Minderjährige hat zunächst nicht reagiert, später aber tatsächlich mit dem Finger unbekleidet unzüchtige Handlungen an sich vorgenommen.“

Das war bereits vor drei Jahren. Damals hatte sich der Angeklagte bei den Mitteilungen als „ein Junge“ vorgestellt. Inzwischen wurde das Mobiltelefon der betroffenen Minderjährigen in einer anderen Sache beschlagnahmt und geprüft. Dabei fanden sich darauf auch die Chat-Videos des aktuell Beschuldigten. Der wurde alsbald ausfindig gemacht. Und dabei auch dessen Handy durchforstet. Es fanden sich dieselben Mitteilungen und Videos darauf. Gegen den Mann wurde Anklage erhoben. Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
“Keine Erinnerung”
Mit den Anschuldigungen konfrontiert, gibt sich der 23-Jährige verblüfft und weist die Vorwürfe indirekt zurück: „Ich habe niemals mit diesem Mädchen gechattet. Jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern.“
Wieso sich dann das unsittliche Material auf eben seinem Handy befinde, will Richter Christoph Stadler von dem Angeklagten wissen. Der entgegnet: „Das muss wohl ein anderer gechattet haben.“
„Auf Ihrem Mobiltelefon?“, bohrt der Richter weiter.
„Keine Ahnung“, kommt als lapidare Antwort.
Nun ist es so, dass der bereits sechsfach vorbestrafte Vorarlberger schon einmal wegen einer ähnlichen Anklage zu einer Haftstrafe in der Dauer von sieben Monaten verurteilt worden war. Damals allerdings – noch – auf Bewährung. Überhaupt befanden sich auf seinem Handy unzählige Chats mit minderjährigen Mädchen. Und immer wieder gab er sich dabei als „ein Junge“ aus.
Insgesamt 22 Monate Gefängnis
Der Schöffensenat sieht die Verantwortung des Beschuldigten als „Schutzbehauptung“ an und verurteilt ihn im Sinne der Anklage zu einer Haftstrafe von 15 Monaten. Die noch offene Strafe von sieben Monaten wird widerrufen, was insgesamt also 22 Monate ergibt.
„Immer wieder haben Sie vom Gericht Chancen bekommen, sie aber vertan, weil Sie rückfällig wurden“, begründet der Richter das Urteil. Der 23-Jährige erbittet sich über seinen Rechtsanwalt Martin Sam Bedenkzeit.