Zehnjährige missbraucht: Beim Kindergeburtstag überkam den Täter „der Zwang“

VN / 01.03.2024 • 12:32 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte (r.) vor dem Schöffensenat in Feldkirch: “Bin schuldig”. vn/gs (3)

47-jähriger Vorarlberger verging sich an minderjähriger Tochter eines befreundeten Ehepaars. So hoch fiel die Strafe aus.

Feldkirch Der ansonsten unbescholtene Angeklagte mit Doktortitel, derzeit arbeitslos und Notstandshilfe-Empfänger, steht das erste Mal vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch. Und es sind schwerwiegende Vorwürfe für dieses erste Mal, mit denen er belastet wird.

Staatsanwalt Simon Mathis verliest zu Beginn der Verhandlung die Anklageschrift: „Der Beschuldigte war im Oktober vergangenen Jahres zu einem Kindergeburtstag bei einer befreundeten Familie eingeladen. Während der Feier begab er sich mit einem zehnjährigen Mädchen in ein Nebenzimmer, küsste es dort erst auf die Wange, legte sich dann mit ihm auf eine Matratze, griff in die Unterhose des Kindes und streichelte die Minderjährige im Intimbereich.“

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Staatsanwalt Simon Mathis (r.) mit dem Angeklagten und dessen Verteidiger (m.) vor der Verhandlung.

Unsittliches auf dem Handy

Doch das war nicht alles. Drei Jahre vor dem Vorfall frönte der heute 47-jährige Unterländer vier Monate lange seiner Leidenschaft, kinderpornografische Bilder auf sein Handy herunterzuladen.

Neben dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs an einer unmündigen und wehrlosen Person muss er sich also auch wegen des Vergehens der kinderpornografischen Darstellung verantworten.

“Ja, ich bin schuldig”

Und dieser seiner Verantwortung stellt er sich gegenüber der Vorsitzenden Richterin mit einem kurzen und bündigen Geständnis: „Ja, ich bin schuldig.“ Was in solchen Fällen erfahrungsgemäß recht selten ist.

Nicht alltäglich ist allerdings auch die Argumentation, mit der der Angeklagte seine Taten zu rechtfertigen versucht. „Ja, ich mag Kinder, bin aber nicht sexuell an ihnen interessiert.“

“Schichten abgetragen”

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Lisa Pfeifer, welche Erklärung er dann für die damaligen Vorgänge habe, entgegnet er mit einer eigenartigen kryptischen Argumentation: „Ich kann mir die Ursache dafür nicht erklären. Aber ich habe seither schon viele Schichten abgetragen und fand dabei neue Aspekte, die mich fehlgeleitet haben.“ Diese „Aspekte“ hätte er bei Gesprächen mit Psychotherapeuten gefunden.

“Bin aufgewacht”

Konkreter wird er, als Richterin Pfeifer intensiver nachbohrt. Nun spricht der Angeklagte von einem unerklärlichen „Zwang“, der ihn zu den Taten verleitet habe. Hinsichtlich seiner Sammlung von kinderpornografischem Material befragt, sagt der Beschuldigte: „Als ich die Bilder ansah, bin ich aufgewacht und es war mir bewusst, dass ich eine große und unvernünftige Dummheit beging.“

„Dann sind Sie aber oft aufgewacht“, kommentiert die Richterin das.

„Ja, es ging eine Zeit lang“, kommt als Antwort. Und dann immer wieder dieser plötzliche „Zwang“.

David Rosenberger
Rechtsanwalt David Rosenberger: “Mein Mandant nimmt das Urteil an.”

Teilbedingte Haftstrafe

Die Justiz sieht bei Sexualverbrechen ausnahmslos Gefängnisstrafen vor. So auch in diesem Fall. Der 47-Jährige wird im Sinne der Anklage zu einer Haftstrafe mit der Dauer von 21 Monaten, 14 davon bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Dem missbrauchten Kind wird ein Teilschadensersatzbetrag von 1500 Euro zugesprochen. Außerdem wird der Verurteilte angewiesen, die Bewährungshilfe und eine Sexualtherapie in Anspruch zu nehmen. Der Mann nimmt das Urteil an, es ist aber nicht rechtskräftig.