Mit einem Stein gegen Radarbox gehämmert

47-Jähriger wurde beim gerichtlichen Urteil für seine Sachbeschädigung sichtlich blass.
Feldkirch Oft ist der Schaden bei Vandalismus enorm, die Strafe für den Täter hält sich jedoch in Grenzen. Die Schadenswiedergutmachung hingegen zieht sich über Jahre hinweg.
Doch im Falle des aktuellen Prozesses am Landesgericht Feldkirch ist es umgekehrt. Der absichtlich verursachte Schaden an der Lochauer Radarbox in der Hofriedenstraße in der Nähe der ÖMV betrug 640 Euro. Die Strafe, die der Verursacher bezahlen muss, wird allerdings mit 7500 Euro bemessen. Der Angeklagte hat jetzt schon 9000 Euro Schulden, muss pünktlich Alimente zahlen und sagt bereits zu Beginn der Verhandlung: „Am Ende des Monats reicht das Geld nie“.

Von Zeuge beobachtet
An die Tat, so sagt er, kann er sich nicht erinnern. Doch ein Zeuge vermag ihm dabei auf die Sprünge zu helfen. Er gab damals eine Täterbeschreibung ab. Anhand der Kleidung, ein brauner, langer Mantel und eine Wollmütze, und aufgrund des auffallenden Fahrrades ließ sich der Verursacher des Schadens leicht ausfindig machen. Der Beschuldigte selbst gibt immerhin zu, damals in der Nähe gewesen zu sein.
Betrunken auf Fahrrad
Rund zwei Stunden vor der Tat war der betrunkene 47-Jährige einer Polizeistreife aufgefallen. Mit seinen 2,34 Promille Alkohol im Blut fuhr er dermaßen auffällig Schlangenlinien, dass die Beamten ihn anhielten und zur Rede stellten. Eine Strafe der Bezirkshauptmannschaft wegen der Alko-Fahrt ist dem Unterländer inzwischen bereits zugeschickt worden. Streit mit den Beamten habe es damals keinen gegeben, er habe keine Wut auf die Radarbox oder die Polizei gehabt, sagt der Angeklagte vor Gericht.
Erinnerungslücken
Er kann sich offenbar an gar nichts mehr erinnern. Fest steht, dass er einen Stein aufhob und damit mehrmals kräftig gegen die Scheibe des Gerätes schlug. Die Reparatur kostete über 600 Euro. Die ist der Beschuldigte bereit zu übernehmen. Auch um die Verfahrenskosten in der Höhe von 150 Euro kommt der Mann nicht herum.

Sichtliche Gleichgewichtsprobleme
„Es besteht kein Zweifel, dass der Beschuldigte diese Beschädigung begangen hat“, so Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser. Dass der Mann an jenem Abend stark beeinträchtigt war, kann ein Zeuge bestätigen: „Er wollte mit dem Fahrrad von der Radarbox wegfahren, doch nach zwei Metern Schlangenlinie fiel er um. Er stand mühsam auf, versuchte es noch einmal, kam bis zur ÖMV-Tankstelle und setzte sich dort auf den Boden.“ Als Richter Alexander Wehinger die Strafe verkündet, schlägt der Angeklagte die Hände über dem Kopf zusammen. Sie fällt mit 7500 Euro saftig aus, doch der Richter kann nicht anders. Zumindest Ratenzahlung ist möglich: 24 Raten zu 312,50 Euro werden dem Verurteilten noch lange in Erinnerung bleiben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Urteilsbegründung
Richter Alexander Wehinger erklärt dem Verurteilten, warum die Strafe so hoch ist. Zum einen verdient der Mann in der Gastronomie mit 2800 Euro netto monatlich gut. Die Alimente in der Höhe von 500 Euro werden ebenso berücksichtigt wie die 9000 Euro Schulden. „Natürlich ist das ein Batzen“, räumt Wehinger ein, aber er kann keinen Teil auf Bewährung aussprechen. Der Angeklagte hat eine Vorstrafe, damals wurde ein Teil auf Bewährung verhängt.
Der zweite Grund, warum die Strafe mit 7500 Euro hoch ausfällt ist, dass es eine „Schwere Sachbeschädigung“ ist. Radarboxen zählen wie Notrufsäulen, Feuerlöscher, Schneestangen, Verkehrsschilder, Ampelanlagen, Rettungs- und Polizeiautos zur Infrastruktur, die der öffentlichen Sicherheit dienen. Wer derartige Einrichtungen zerstört, wird wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt, selbst wenn der Schaden einer Schneestange beispielsweise nur fünf Euro beträgt.