Schüsse auf Elstern wurden teuer

18.000 Euro Geldstrafe für wiederholtes Zielen auf geschützte Vögel.
Feldkirch Ein 54-jähriger Oberländer und dessen 70-jährige Lebensgefährtin wurden am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Tierquälerei zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt.
Die beiden beteuerten ihre Unschuld und schoben die Anschuldigungen auf einen Streit mit dem Hauptbelastungszeugen, mit dem sie einst ein recht freundschaftliches Verhältnis pflegten. Ein einziges Mal habe sie mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Elster geschossen, weil sie ihren Schlaf gestört habe und sie an Schlafstörungen leide, so die angeklagte Rentnerin. Der Zeuge hingegen gab an, dass die beiden abwechselnd immer wieder auf Elstern gezielt und sich gefreut hätten, wenn sie wieder eine erwischt hätten. Ob die Vögel tot oder verletzt waren, kann der Zeuge nicht angeben, weshalb nur eine Verurteilung wegen der versuchten Tötung erfolgte.
Glaubwürdige Geschichte
Richter Christoph Stadler glaubt dem Zeugen. Dass er sich erst viel später zu einer Anzeige entschloss, erklärt er damit, dass er anfangs bei dem Erstangeklagten beschäftigt und somit von ihm abhängig war. Später habe er immer wieder die Werbung von „Birdlife“ gesehen und sich geärgert, weil er glaubte, dass man in Vorarlberg Werbung macht und andererseits Elstern schießen darf.
Als er erfuhr, dass dies nicht stimmt, weil Elstern nämlich geschützte Rabenvögel sind, erstattete er Anzeige. Dass – so wie die Zweitangeklagte behauptet – nie, außer das eine Mal vor vielen Jahren geschossen wurde, glaubt der Richter nicht, denn die Polizei fand das Gewehr samt Munition mitten im Wohnzimmer.
Milde Strafe
Der 54-jährige angeklagte Mann kommt wegen seines geringen Einkommens mit insgesamt 720 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung, noch mit einer mäßigen Strafe davon. Bei ihm wurde der Tagessatz mit vier Euro angesetzt. Seine wohlhabende Freundin, die beinahe jeden Monat 12.000 Euro erhält, muss schon tiefer in die Tasche greifen. Dabei hat Richter Christoph Stadler noch „Milde“ walten lassen. Er hätte den Tagessatz mit 356 Euro ansetzen können, rechnete allerdings mit 200 Euro, woraus sich 36.000 Euro ergeben. Auch hier: die Hälfte, also 18.000 Euro sind zu bezahlen, 18.000 Euro gibt es auf Bewährung.