AMS-Abteilungsleiterin bedroht: „Ich stech‘ dich ab!“

Weil er nicht den gewünschten Vorschuss vom Arbeitslosengeld erhielt, wurde ein 30-Jähriger rabiat. Zumindest wörtlich.
Feldkirch Hier kommen böse Erinnerungen hoch: Ein beschäftigungsloser Mann suchte das Büro einer Behördenleiterin heim, bat um mehr finanzielle Unterstützung, wurde mit seinem Ersuchen abgelehnt – und rastete aus.
Zugeständnis zu gering
So geschehen Ende November des Vorjahres im Büro der Abteilungsleiterin in einem Vorarlberger Arbeitsmarktservice. Der 30-jährige türkische Staatsbürger bat um einen Vorschuss des Arbeitslosengeldes. Die AMS-Angestellte verwies ihn an die Buchhaltung. Dort wurden ihm 70 Euro zugestanden. Zu wenig für die finanzielle Not des Arbeitslosen. Worauf er der Abteilungsleiterin anschließend voller Zorn entgegen fauchte: „Ich stech‘ dich ab!“
Anschließend ging der Mann, er war unbewaffnet, von dannen. Von Furcht und Unruhe erfüllt, erstattete die AMS-Angestellte Anzeige.
Vor Gericht
Knapp fünf Monate später sitzt der 30-Jährige am Landesgericht Feldkirch vor Richter Dietmar Nussbaumer, angeklagt wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung. Der Beschuldigte hat inzwischen eine Beschäftigung gefunden. Seine damalige Aggression ist deutlich verflogen.
Entschuldigt
Der dreifache Familienvater gibt sich nun ruhig und reumütig. Mit dem Vorwurf konfrontiert, ist er geständig und entgegnet: „Ja, ich war damals wütend und aggressiv. Meine Stimme ist laut geworden. Nach der Einvernahme durch die Polizei habe ich aber die Abteilungsleiterin angerufen und mich entschuldigt.“

Er habe inzwischen Aggressionstrainings absolviert, räumt der Angeklagte ein. „Heute ist alles richtig in meinem Kopf.“ Richter Nußbaumer hält ihm sein Vorstrafenregister vor, das etliche Eintragungen vorweist. Und eine noch offene Haftstrafe von acht Monaten. Was in der Tat keine guten Voraussetzungen für ein mildes Urteil sind.
“Ein schönes Leben führen”
Doch eine Haftstrafe würde den guten Weg, den er mittlerweile eingeschlagen habe, sehr blockieren, betont der Angeklagte mit flehendem Unterton. „So etwas wird niemals mehr geschehen. Ich arbeite, werde mich um meine Kinder kümmern, das Wochenende mit ihnen verbringen und ein schönes Leben führen“, beteuert der 30-Jährige.
Doch der Richter entgegnet: „Eines muss Ihnen klar sein: Abteilungsleiter von Behörden zu bedrohen, ist ein absolutes No-Go.“
Teilbedingte Haftstrafe
Die Verhängung einer Haftstrafe ist unumgänglich. Der Beschuldigte wird im Sinne der Anklage zu einem Freiheitsentzug in der Dauer von acht Monaten verurteilt, sechs davon auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen. Die noch offene Haft wird allerdings nicht widerrufen. Eine Chance auf Fußfessel besteht. Der Verurteilte nimmt die richterliche Entscheidung sofort an, sie ist rechtskräftig.