ÖBB-Kontrolleur im Zug bedroht

Weil ein Somalier einen Schaffner bedrohte, wurden drei Monate Haftstrafe unbedingt verhängt.
Feldkirch Er ist mit 23 Jahren noch recht jung, hat aber in Österreich bereits vier Vorstrafen. Die Liste seiner Straftaten ist lang: Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Und er hat noch Strafreste offen. In Salzburg drei Monate Gefängnis und vom Landesgericht Feldkirch sechs Monate, somit standen neun Monate Haft als Rute im Fenster.
Trotzdem legte sich der junge Mann Anfang Jänner in einem Regionalzug kurz vor Dornbirn mit einem Schaffner an. Als der Kontrolleur kurz vor halb sieben abends den Fahrschein sehen wollte, hatte der Fahrgast kein Ticket. Der ÖBB-Bedienstete verlangte nach einem Ausweis. Ruppig sagte der Somalier, dass er keinen habe.
Frech und gefährlich
Die Züge sind vielfach videoüberwacht und auch in diesem Fall sprechen die Aufnahmen eine eindeutige Sprache. Der junge Mann, viel größer als der Schaffner, führt sich beim Prozess am Landesgericht ungestüm auf. Der als Zeuge geladene Bedienstete, ein 23-jähriger Syrer, erzählt, was ihm an den Kopf geworfen wurde: „Scheiß auf Dich, scheiß auf die Polizei. Ich bring Dich um“. Zu sehen ist eine Rempelei und wilde Gesten. „Ich habe ihm angeboten, einfach auszusteigen, aber das wollte er auch nicht“, erzählt der Zeuge. Somit wurde schlussendlich die Polizei gerufen.
Nicht erschienen
Zum Prozess erscheint der Mann nicht. Der Somalisch-Übersetzer ist umsonst aus Innsbruck angereist. Doch in dem Fall kann Richter Theo Rümmele den Angeklagten auch in Abwesenheit verurteilen. Alle Voraussetzungen sind erfüllt: Der Angeklagte ist kein Jugendlicher. Er hat die Ladung erhalten, er ist bereits einvernommen worden und die Strafdrohung liegt unter drei Jahren.
Der Schuldspruch ergeht wegen „Tätlichem Angriff auf einen Bediensteten im öffentlichen Verkehr“ und „Gefährlicher Drohung“. Die Strafe: drei Monate Gefängnis. Ob die alten, offenen Strafreste widerrufen werden, ist noch offen. Das Urteil wird nun zugestellt, dann gelten drei Tage Bedenkzeit. Bekämpft der Verurteilte die Entscheidung nicht, wird er zum „Check in“ in die Justizanstalt Feldkirch eingeladen, notfalls mit der Polizei abgeholt.