Mitschüler in der Mittagspause mit Stein attackiert

VN / 25.03.2024 • 16:41 Uhr
Gericht
Der junge Angeklagte übernahm vor Gericht die Verantwortung für sein Fehlverhalten. Eckert

Dank seiner dicken Kapuze blieben 17-Jährigem schwere Verletzungen erspart. Angreifer musste vor Gericht.

Feldkirch Geboren ist der 16-jährige, am Landesgericht Feldkirch Angeklagte in Syrien, doch inzwischen ist er Österreicher und sucht zurzeit Arbeit. Im Jänner dieses Jahres besuchte der Teenager die Berufsschule in Bludenz. In der Mittagspause trafen sich das spätere Opfer und der Täter zufällig an der Bushaltestelle. Angeblich habe es eine Rempelei gegeben, doch vorerst ohne Folgen. Als die Mittagspause vorbei war, kehrten beide wieder zum Schulgebäude zurück. Doch bevor der 17-Jährige die Lehranstalt betreten konnte, wurde er plötzlich von dem Jüngeren zu Boden gestoßen, landete in einer Böschung und bekam etliche Schläge ab.

Zwei Mal auf den Hinterkopf

Völlig ohne Anlass nahm der 16-Jährige einen faustgroßen Stein in die Hand und schlug dem Opfer damit zwei Mal auf den Hinterkopf. „Zum Glück hatte ich die Kapuze meiner Jacke auf. Deshalb gab es nur eine Abschürfung, die auch kaum geblutet hat“, erinnert sich der Zeuge an den Angriff vor der Schule.

Doch damit nicht genug. Der aggressive Bub schlug noch mehrfach mit den Fäusten auf den unter ihm Liegenden ein. Mehrere Prellungen, blaue Flecken und Schmerzen waren die Folge. Zwei Wochen taten die Verletzungen weh, eine Woche musste der Verletzte Schmerzmittel gegen seine Kopfschmerzen nehmen. Angeblich kann sich der Täter an nicht mehr viel erinnern.

Ausnahmsweise Diversion

Weil der Jugendliche bislang unbescholten ist und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernahm, kommt er ausnahmsweise noch einmal ohne Vorstrafe davon. Der Vater des Angreifers möchte sich auch entschuldigen, doch Richterin Sabrina Tagwercher bedankt sich und stellt klar, dass er nicht für die Fehler seines Sohnes einzustehen hat. Der Vater war schnell zur Bank gegangen, sodass das Opfer noch im Gerichtssaal die anerkannten 500 Euro Teilschmerzengeld ausgehändigt bekommt.

Opferanwalt Markus Fink hatte 1500 Euro gefordert. Ob die restlichen 1000 Euro noch im Zivilrechtsweg eingeklagt werden, ist offen. „Das war jetzt eine einmalige Chance für Sie, ich will Sie hier nie wieder sehen“, macht die Richterin dem 16-Jährigen klar. Mit den 500 Euro und einer Entschuldigung beim Opfer ist die Sache strafrechtlich erledigt. Mit dieser Lösung scheint keine Vorstrafe im Leumundszeugnis des Arbeitssuchenden auf. Doch beim nächsten Mal gibt es schärfere Sanktionen.