Fünf Jahre Haft für mehrfache Vergewaltigung der Schwester

Schöffensenat am Landesgericht tagte den ganzen Tag. Der Mann, der seine Unschuld beteuerte, muss dafür fünf Jahre hinter Gitter, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Feldkirch Mehrfache Vergewaltigung, Missbrauch einer Schlafenden und ähnliche Delikte des Angeklagten beschäftigen am Dienstag den Schöffensenat in Feldkirch. Der vorsitzende Richter Martin Mitteregger, Beisitzerin Yvonne Summer und zwei Laienrichter fällten in den Abendstunden das Urteil: Fünf Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Schwester, die der Angeklagte als Sechs- beziehungsweise als Siebenjährige offenbar gleich mehrfach vergewaltigte, muss der Mann 15.000 Euro und sämtliche künftigen Therapiekosten bezahlen. Eine der Ex-Lebensgefährtinnen bekommt für das erlittene Leid 8000 Euro und das dritte Opfer schloss sich dem Verfahren nicht an..
Zwei Frauen als Opfer
Auf der einen Seite die Anklage, in der Staatsanwalt Philipp Höfle dem 28-jährigen Beschuldigten vorwirft, er habe zwei Frauen, mit denen der Angestellte zwischen 2016 und 2019 eine Beziehung hatte, mehrfach vergewaltigt und sie auch während des Schlafes sexuell bedrängt. Als zweites großes Thema steht die mehrfache Vergewaltigung der kleineren Schwester des Beschuldigten im Raum. Da diese Vorwürfe ins Jahr 2009 zurückreichen, war der Mann damals selbst noch ein Teenager und gerade mal strafmündig.

“Tu nicht so”
Laut Anklage soll er damals seine sechs- beziehungsweise siebenjährige Schwester mehrfach brutal vergewaltigt und sie außerdem zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen haben. „Tu nicht so, bleib ruhig“, soll er zu ihr gesagt haben. Laut psychiatrischem Gutachten trug das Mädchen schwere Folgen davon. Und zwar eine Traumatisierung, die einer schweren Körperverletzung gleichkommt, so der Gutachter. Das bedeutet, im Falle einer Verurteilung findet eine deutliche Strafverschärfung statt.
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“Abgekartetes Spiel”
Der Beschuldigte bestreitet sämtliche Vorwürfe, glaubt an ein „abgekartetes Spiel“ und auch sein Verteidiger, Verfahrenshelfer Nicolas Stieger, sieht in der familiären Zerrüttung das Motiv für die Anschuldigungen. Die zwei Ex-Freundinnen und die Schwester seines Mandanten würden sich untereinander kennen. Erst sei nur der Vorfall mit der Schwester Thema gewesen, dann sei immer mehr dazu gekommen. Stieger hält dies für keinen Zufall und betont, dass sich das Verfahren bereits lange hinziehe und der Angeklagte seit zwei Jahren mit der Last, als Sexualverbrecher angeklagt zu sein, herumlaufe.

Die Gegenseite dementiert
Ganz anderer Ansicht sind die zwei Opferanwältinnen Eva Müller, die eine der Ex-Freundinnen vertritt und Andrea Höfle-Stenech, Anwältin der Schwester des Beschuldigten. In ihren Augen sind die Opfer sehr glaubwürdig. „Der Angeklagte wird von drei verschiedenen Opfern belastet. Bei den Schilderungen der Opfer lässt sich ein Muster eines äußerst problematischen Sexualverhaltens des Angeklagten erkennen“, ist Eva Müller überzeugt, dass ihre Klientin die Wahrheit sagt.
