Stalker drohte Ex-Frau und den Kindern: „Ich werde alles niederbrennen“

Ein 44-Jähriger stand zum vierten Mal vor dem Landesgericht in Feldkirch. Dieses Mal, weil er seine eigene Familie stalkte und mit dem Umbringen bedrohte. So lautet das Urteil.
Feldkirch „Wir waren 25 Jahre lang verheiratet“, ließ der türkische Staatsbürger gestern durch seinen Übersetzer während des Prozesses am Landesgericht Feldkirch mitteilen. Der 44-Jährige habe alles nur im Zorn und im betrunkenen Zustande geschrieben, so der Angeklagte bei seinem Schlusswort. Fakt ist, dass der Mann gestern bereits zum vierten Mal wegen Stalkings vor Gericht stand – und das immer wieder gegen dasselbe Opfer, wie Staatsanwalt Manfred Melchhammer anmerkte.

Anklage wegen Stalking
Am Tag vor der Scheidung hinterließ der Angeklagte bei seiner früheren Lebensgefährtin einen Blumenstrauß vor der Tür. Nach der Trennung jedoch wollte oder konnte der Mann diese nicht akzeptieren. Trotz einer früheren Inhaftierung wegen Stalkings, ließ er sich erneut hinreißen. Er schlich trotz einstweiliger Verfügung ständig um das Haus seiner Familie, versteckte sich im Stiegenhaus und in Büschen. Er verfolgte seine Ex-Frau und die gemeinsamen Kinder sogar mit dem Auto und fuhr dabei bedrohlich dicht auf.

Zweifel am Gericht
Verteidiger Martin Trefalt versuchte, das Gericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant lediglich Friseure und türkische Vereine – also soziale Kontakte – aufsuchte und keine Absicht hatte, sich seiner Ex-Frau zu nähern. Doch das Gericht zweifelte an dieser Darstellung. Der 44-Jährige versendete Nachrichten per Handy, die laut Richter Marco Mazzia selbst Unbeteiligten Angst einjagen würden. In den Nachrichten an sein Opfer standen Aussagen wie: „Ich werde alles niederbrennen“, „Sag nicht, ich hätte Dich nicht gewarnt, ich beobachte Dich 24 Stunden lang“ oder „Ich habe weder vor der Polizei, noch vor dem Gefängnis Angst. Du wirst schon sehen“. Den gemeinsamen Kindern drohte der Angeklagte mit den Worten: „… dann steht ihr ohne Mutter da“.
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Psychische Folgen für das Opfer
„Ich betreue meine Mandantin jetzt schon vier Jahre, es wird immer schlimmer, der Angeklagte immer unberechenbarer“, berichtete Opferanwältin Stephanie Loacker. Sie konnte das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin aufgrund der ständigen Angst und Unruhe psychische Schäden davongetragen hat, die das Opfer sogar arbeitsunfähig gemacht haben – Schlafstörungen, Nervosität, Panikattacken, häufiges Weinen. Das Gutachten von Psychologen Daniel Gutscher bestätigt die schwere psychische Beeinträchtigung. Durch Intervention der Opferanwältin erhält die Frau nun einen Teilschmerzensgeldbetrag in Höhe von 14.400 Euro. Auch für zukünftige Schäden haftet der Verurteilte.

Zwei Jahre und dreieinhalb Monate Haft
In der Verhandlung behauptete er, er „liebe“ seine Ex-Frau immer noch und versuchte sogar, aus dem Gefängnis heraus Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Gericht verurteilte den 44-Jährigen zu zwei Jahren und dreieinhalb Monaten unbedingter Haft für die Drohungen und das Stalking. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

