Beschuldigter Ex-Finanzchef von Fußach: „Ich bin ein Arbeitstier“

Das sagte der Erstangeklagte der „Causa Fußach“ bei seiner Einvernahme vor Gericht.
Feldkirch Amtsmissbrauch und Untreue. So lauten die Anklagen gegen den ehemaligen Finanzleiter sowie den Ex-Bürgermeister von Fußach nach Aufdeckung des monströsen Finanzskandals, der die Bodenseegemeinde in die Schlagzeilen brachte.
Erstangeklagter ist der Finanzchef, der sich selbst während des Zeitraums von 2013 bis 2020 rechtswidrig mehr als 200.000 Euro aus der Gemeindekasse zugeschanzt haben soll. Durch nicht genehmigte Sonderzahlungen und die Abgeltung einer fantastischen anmutenden Zahl von Überstunden, die er gar nicht geleistet habe, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Und damit der Gemeinde, die beim Prozess von Privatbeteiligtenvertreter Rechtsanwalt Jürgen Nagel vertreten wird, einen hohen finanziellen Schaden zugefügt habe.
“Mehr als nötig zugemutet”
Der zweite Verhandlungstag am Landesgericht Feldkirch am Mittwoch begann mit der Einvernahme des Erstangeklagten. Der nicht geständige Ex-Finanzchef wusch sich dabei nach wie vor in Unschuld. Von den Vorwürfen wollte er nichts wissen, stattdessen hob der nunmehr 65-Jährige seine besonderen Verdienste für die Gemeinde hervor. Bereits vor dem siebenjährigen Zeitraum, den die Anklage betrifft, habe er sich als Leiter der Finanzabteilung “mehr als nötig zugemutet.”
So behauptete er, dass er bereits in den Jahren 2009 bis 2013 täglich zweieinhalb Überstunden geleistet habe, um zusätzliche Arbeit im Veranlagungsmanagement zu erledigen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ihn diese Materie interessiert habe. So hätten sich in den vier Jahren 3000 Überstunden zusammen gerappelt, die er allerdings nicht unverzüglich verrechnet habe.
“Abgeltung evident gehalten”
„Warum dies?“ wollte daraufhin Staatsanwältin Julia Müller wissen. „Ich habe die Vergütung dieser Überstunden für die Zukunft evident gehalten“, antwortete der Angeklagte. Die Abgeltung sollte später im Rahmen einer Sondervereinbarung erfolgen, so stellte er es sich vor. Doch diese Vereinbarung habe nicht geklappt („mein Arbeitsverhältnis zum Bürgermeister bestand nicht gerade aus Liebe“, wie der Angeklagte bemerkte).
Den ihm angeblich gemachten Vorschlag von einer fünfprozentigen Beteiligung am Gewinn der Gemeinde habe er abgelehnt. „Man wusste ja nicht, wie hoch der Gewinn sein würde“, begründete der 65-Jährige und: „So haben wir eben zu keiner Lösung gefunden.“
Zusätzliche Aufgaben
Im Verlauf der Jahre habe er als Finanzchef zudem die Aufgaben ausgeschiedener Mitarbeiter übernommen. Etwa die Agenden der Buchhaltung, der Personalverwaltung und der Steuern. „Ich bin eben ein Arbeitstier“, so der Angeklagte.
Doch die Belastung sei mit dem Wachsen der Gemeinde gestiegen, ja explodiert. Speziell hinsichtlich der Buchhaltung. So habe er es nicht geschafft, eine neue Buchhalterin einzuschulen. Speziell zum Zeitpunkt, als in diesem Bereich ein neues Programm eingeführt worden sei. So sei es zu der großen Anzahl seiner geleisteten Überstunden gekommen. „Dafür bin ich zu Recht zusätzlich entschädigt worden“, sagte der Finanzchef.

Wie es konkret zu diesen „zusätzlichen Entschädigungen“ kam, sollen in den kommenden Verhandlungstagen unter anderem Einvernahmen von Zeugen erhellen. Für Donnerstag ist die Einvernahme des Zweitangeklagten, Ex-Bürgermeisters Ernst Blum, vorgesehen. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, rechtswidrig eine nachträgliche Funktionsentschädigung in der Höhe von 4000 Euro kassiert zu haben.